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"Gut, dass es uns gibt!"

Anhörung der Gewerkschaften durch die Enquetekommission des Landtages

Stellungnahme der GdP

Magdeburg.

Die Stellungnahme der GdP auf die Auswirkungen des Personalentwicklungskonzept für das Land Sachsen – Anhalt war Gegenstand der Anhörung der Gewerkschaften durch die Enquetekommission des Landtages

Nach Gesprächen des Landesvorsitzenden der GdP, Koll. Karsten Schmidt mit der Linkspartei.PDS hatte die Fraktion im Landtag Wort gehalten und das Problem der „Personalentwicklung“ im öffentlichen Dienst in den Blickpunkt des Landtages gerückt.
Der Landtag hatte im April auf Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS die Einsetzung einer Enquetekommission des Landtages für mindestens zwei Jahre beschlossen. Zielstellung dieser Kommission soll die Darstellung der qualitativen und quantitativen Entwicklung des Landespersonals auf Grundlage einer Evaluation sowie Bestimmung der Landesaufgaben sein. siehe auch...

Die Stellungnahme der GdP zur Anhörung durch die Enquetekommission des Landtages im Wortlaut:

Mit der Vorlage des Personalentwicklungskonzeptes versucht die Landesregierung, auf die zukünftigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der finanziellen Bedingungen und der Erfordernissen, die sich aus der sinkenden Einwohnerzahl ergibt, angemessen zu reagieren. Das ist auch richtig so.

Gleichzeitig ist es aber auch Aufgabe der Landesregierung für die Innere Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

1. Die Landesregierung ist der Meinung, dass die Innere Sicherheit und Ordnung im Land zukünftig mit 5.500 Polizeibeamtinnen und Beamten gewährleistet werden kann. Als Begründung werden das Verhältnis von Einwohner je Polizeibeamter als Vergleich (die sogenannte Polizeidichte) herangeführt.

„Mit der Polizeidichteformel wurde im Rahmen des Ländervergleichs zuletzt bis zum Jahr 1997 (auf der Basis der Zahlen des Jahres 1996) die Gesamtzahl der haushaltsmäßig ausgebrachten Planstellen des polizeilichen Vollzugsdienstes zur Bevölkerungszahl ins Verhältnis gesetzt.

Nach eingehender Diskussion und einer Länderumfrage wurde in der 5. Sitzung des Unterausschusses „Recht und Verwaltung“ (UARV) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder September 1998 beschlossen, auf bundesweite Angaben zur Polizeidichte zu verzichten. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Relation Polizeivollzugsbeamte zur Einwohnerzahl als Orientierungsmaßstab zu undifferenziert und damit untauglich ist.

Auch die Überlegung, als Maßstab für den Ländervergleich die Pro- Kopfausgaben im Rahmen der inneren Sicherheit miteinander zu vergleichen, wurde als zu pauschal bewertet und ebenfalls verworfen. “

Bei der Argumentation über die zukünftige Stärke der Polizei werden durch die Landesregierung aber zwei wesentliche Punkte außer Acht gelassen. Das betrifft die Kriminalitätsbelastung und die Aufgaben der Polizei, die sich aus dem Straßenverkehr ergeben. Auch die Hinweise eines Gutachtens (übrigens durch den MF in Auftrag gegeben) sind nur ungenügend beachtet worden. In diesem wird der Polizei in Sachsen-Anhalt eine deutliche höhere Anzahl an Polizeibeamten als „vergleichbare“ Flächenländer West zu gesprochen. Andererseits ist der Anteil des gehobenen Dienstes in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt um ein vielfaches geringer als in den verglichenen Flächenländer West.

Die GdP ist der Auffassung,

dass sich die zukünftige Stärke der Polizei nach folgenden Eckdaten berechnet werden muss:

· Einsätze aus Anlass von Straftaten,

· Verkehrsunfälle und

· Präventionsarbeit.

Dazu muss natürlich die Anzahl der Einwohner und die zu betreuende Fläche beachtet werden.

2. In der Diskussion über die zukünftige Stärke der Polizei wird zur Zeit völlig außer acht gelassen, dass es weitere Veränderungen in den Aufgaben der Polizei bei der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit gibt.

Die Erhöhung der Kriminalitätsbelastung

· durch den internationalen Terrorismus,

· die Erweiterung der EU,

· durch die Nutzung der Informationstechnologie,

· in der Wirtschaft,

um nur einige Probleme zu benennen, werden zukünftig eine größere Rolle spielen. Aber auch die Aufgaben der Polizei, die sich aus der Verstärkung des Straßenverkehrs ergeben sind nicht zu vernachlässigen.

Die GdP ist der Auffassung,

dass die Entwicklung der Belastung aus Kriminalität, Straßenverkehr und den Anforderungen an die Präventionsarbeit der Polizei jährlich durch das MI zu prüfen ist und gegebenenfalls die Stärke der Polizei an die Anforderungen angepasst wird.

3. Zu einem weiteren Kritikpunkt am Personalentwicklungskonzept der Landeregierung. Die Polizei besitzt eine Alterstruktur, die eine zukünftige Aufgabenerfüllung nicht leichter macht. Auf die Ursachen soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Die Landeregierung geht davon aus, dass sich die Finanzsituation des Landes zukünftig deutlich verschlechtern wird. Trotzdem verschiebt sie die Lösung des Problems auf die nächste Legislaturperiode und verspricht dann deutlich höhere Einstellungen.

Dazu kommt, dass es keine ausgebildeten Polizisten auf dem Arbeitsmarkt gibt und notwendige Polizisten faktisch drei Jahre früher eingestellt werden müssen.

Die GdP ist der Auffassung,

Die Landespolizei ist ab dem frühest möglichen Zeitpunkt mit der erforderlichen Zahl an Neueinstellungen zu versorgen. Eine weitere Verzögerung der Lösung der Alterstruktur ist nicht hinnehmbar.

4. Die Fachhochschule der Polizei gehört neben dem TPA wohl zu den am meisten untersuchten Behörden und Einrichten des Landes. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass an der FH Pol zum großen Teil Landesrecht unterrichtet wird. Eine Zusammenlegung mit anderen Ländern kaum in Betracht kommt. Die Gründe sind im Personalentwicklungskonzept der Landesregierung hinreichend beschrieben.

Die GdP ist der Auffassung,

dass die Landespolizei ab 2009 jedes Jahr mindestens 200 Neueinstellungen aufnehmen wird. Deshalb ist die FH Pol personell, materiell- technisch und vor allem baulich darauf vorzubereiten. Gleichzeitig ist die Werbung für den Polizeiberuf zu intensivieren und der Auswahldienst an der FH Pol zu stärken.

5. Die Polizeiverwaltung fördert und unterstützt als interner Dienstleister in den Polizeibehörden und –einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere durch ablauforganisatorische und personalplanerische Maßnahmen und Serviceleistungen eine wirtschaftliche und kostenbewusste Arbeit des Polizeivollzugsdienstes. Im Hinblick auf den optimierten Einsatz von Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes werden sog. vollzugsfremde Aufgaben von der Polizeiverwaltung übernommen und der Polizeivollzugsdienst von diesen Aufgaben entlastet.

Die GdP ist der Auffassung,

dass der Abbau von Personal in der Verwaltung die Komprimierung von Aufgabenbereichen und die Neuordnung der Stellenpläne nach sich zieht. Das erfordert spezielle Qualifizierungsprogramme für unsere Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten, aber auch eine Neubewertung der Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen.

Eine Reduzierung der Planstellen der Polizeiverwaltung auf 15,8% vom Planpersonal des Polizeivollzuges ist im Personalentwicklungskonzept nicht begründet. Die deutliche Verringerung des Personal in der Verwaltung wird zur Folge haben, dass verstärkt Beamte des Polizeivollzuges mit Aufgaben der Verwaltung beauftragt werden müssen und für Aufgaben des Polizeivollzuges nicht zur Verfügung stehen.

Die GdP ist der Auffassung,

dass das Personalabbaukonzept für die Landespolizei ist durch ein echtes Personalentwicklungskonzept zu ergänzen ist. Hier muss der Personalabbau, mit der Verbesserung der Alterstruktur und den Neueinstellungen korrespondieren. Gleichzeitig muss ein echtes Personalentwicklungskonzept auch ein Beförderungs- und Stellenhebungskonzept beinhalten. Der Anteil des gehobenen Dienstes muss in den nächsten zwei Jahren deutlich erhöht werden und auf den Stand der immer wieder zum Vergleich herangeführten Westländern gebracht werden. Dieses Konzept muss eine Qualitäts- und Gesundheitsoffensive beinhalten. Die Fortbildung muss intensiviert und das der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit unter Beachtung des Durchschnittsalters deutlicher als bisher Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die Abgeordneten des Landtages sollten erkennen, dass der vorgeschlagene Einstellungskorridor für die Polizei, die dramatische Personalnot nicht beseitigt, sondern verschärft.

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