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Antwort von Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz

Magdeburg.

Nachdem Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Diskussion über einen besseren strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten vor Angriffen von Chaoten und Gewalttätern erklärte, dass sie kein „Zweiklassenstrafrecht“ schaffen wollte und „das die Unversehrtheit von Polizisten nicht höher bewertet als die von Bauarbeitern oder Bankangestellten" schrieb der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Uwe Petermann, an die Bundesministerin. Hier ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr Petermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 6. Juni.

Ich bin mir der staatstragenden Aufgaben der Polizeibeamten in unserem Land durchaus bewusst. Die Gefährlichkeit vieler dieser Aufgaben erfordert besonderen Schutz.

Bereits unmittelbar nach Pfingsten habe ich - in enger Abstimmung mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière - den Referentenentwurf für eine Änderung des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", an Bund, Länder und Verbände versenden lassen.

Die Neufassung des 113 Absatz 2 StGB zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizeibeamten hatten FDP und Union bereits im Koalitionsvertrag verabredet. In dem Gesetzentwurf wurde vor allem das Tatbestandsmerkmal gefährlicher Waffen" in § 113 StGB erweitert. Ferner sieht der Referentenentwurf eine Erhöhung des Strafrahmens von zwei auf drei Jahre vor.

Eine etwaige Lücke des Straftatbestandes wird durch diesen Entwurf geschlossen.

Ich bin jedoch gegen eine weitergehende Erhöhung des Strafrahmens. Prävention ist hier wichtiger als Repression. Dass ein stark erweiterter Strafrahmen den potentiellen Täter von seinem Übergriff abhält, halte ich für einen Trugschluss. Außerdem bleibt ein Polizeibeamter, wie jeder andere, ohnehin durch die §§ 223 ff. StGB ("Straftaten gegen die Körperliche Unversehrtheit") Strafgesetzbuch geschützt, die eine Bestrafung von bis zu fünf, im Falle der schweren Körperverletzung gar bis 10 Jahre vorsehen.

Damit es aber gar nicht erst zu Übergriffen kommt, müssen vielmehr tatsächlich geeignetere - präventive - Maßnahmen getroffen werden. Die personelle wie auch die sachliche Ausstattung der Polizeibeamten auf der Straße muss verbessert werden. Einsparungen in diesen Bereichen, wie sie von vielen Unionsinnenministern durchgeführt wurden, führen eben gerade in die gegenteilige Richtung.

Wir brauchen vielmehr ein Gesamtkonzept, bei dem die Prävention durch bessere Ausstattung, ausreichendes Personal und eine verbesserte Aus- und Fortbildung im Vordergrund stehen. In Bayern hat die FDP den Stellenabbau bei der Polizei gestoppt, indem wir im Koalitionsvertrag für 2009 und 2010 je 500 neue Stellen für Polizeibeamte geschaffen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Diese Antwort bedarf wohl keiner Kommentierung.

Brief_an_Justizministerin 6.6.2010.pdf

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