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Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Arbeitgeber brechen Verhandlungen ab

Magdeburg/Berlin.

Am 21. Mai 2014 ließen die Arbeitgeber die Katze aus dem Sack: Sie wollen auf Kosten der Beschäftigten sparen, indem sie die Betriebsrente im öffentlichen Dienst, die Zusatzversorgung (VBL-Rente oder ZVK-Rente), kürzen! Sie beendeten die Verhandlungen, sagten den nächsten Termin ab und forderten ein „Spitzengespräch“.

Das war der vorläufige Höhepunkt eines Dramas in mehreren Akten.
Seit Herbst 2012 führen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unter Federführung von ver.di Gespräche mit den öffentlichen Arbeitgebern über die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Seit Februar 2014 wird offiziell verhandelt. Die Arbeitgeber forderten Leistungseingriffe wegen steigender Lebenserwartung und gesunkener Kapitalmarktzinsen. Die Gewerkschaften wollten das steigende Rentenalter berücksichtigen und über Bonuspunkte und die Dynamisierung der Startgutschriften sprechen. Grundlage sollte eine gründliche Bestandsaufnahme sein. Im Laufe der Gespräche wurde immer deutlicher:

Die meisten Zusatzversorgungskassen haben gar keine Geldsorgen! Die 2001 vereinbarten Maßnahmen wirken über Jahrzehnte und reichen aus, um mit der auch im öffentlichen Dienst zunehmenden Rentnerzahl fertig zu werden, ohne aktive Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer und Arbeitgeber höher zu belasten. Doch solche Fakten wollten die Arbeitgeber nicht hören. Die Finanzierung gehe die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer nichts an, sagten sie, und verschanzten sich hinter „Zins“ und „Biometrie“.


Zins

Weil in der Rentenberechnung ein Rechenzins verwendet wird, der mit durchschnittlich gut vier Prozent gemessen an heutigen Verhältnissen relativ hoch ist, forderten die Arbeitgeber die Gewerkschaften auf, einer Kürzung des Rechenzinses auf „marktübliches Niveau“ zuzustimmen. Das hätte eine Rentenkürzung von – je nach neuem Zins – ein bis zwei Drittel ergeben! Als die Gewerkschaften ernsthaft anboten, Notlagenregelungen tarifvertraglich zu vereinbaren, falls einzelne Kassen wegen der aktuellen Niedrigzinsen Probleme bekommen, war das auch nicht erwünscht. Ein durchsichtiges Manöver: Die Drohung mit Zahlungsproblemen sollte nur als Druckmittel für eine Rentenkürzung herhalten.

Biometrie

Das Leistungsrecht der Zusatzversorgung rechnet noch mit einer Sterbetafel von 1998. Sterbetafeln sind die Rechenwerke der Versicherungsmathematiker, in denen sich die steigende Lebenserwartung abbildet (deshalb „Biometrie“, wörtlich übersetzt „Lebensmessung“). Nun forderten die Arbeitgeber, die Gewerkschaften sollten vorab einer neuen Sterbetafel mit der Lebenserwartung von heute 19-Jährigen, aber einem Rentenalter von 65 zustimmen – im Ergebnis eine Rentenkürzung von 10 bis 12 Prozent! Die Gewerkschaftsseite hielt dagegen: Wir sind bereit, die steigende Lebenserwartung zu berücksichtigen, aber nur, wenn wir auch das steigende Rentenalter mit reinrechnen. Fachkundige Berechnungen zeigen, dass der spätere Rentenbeginn das längere Leben in etwa ausgleicht. Schon heute, ohne Rente mit 67, gehen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Schnitt zwei Jahre später in Rente als vor zehn Jahren. Dieses Ansinnen wurde von den Arbeitgebern empört zurückgewiesen. Damit war klar: Auch das Thema „Biometrie“ sollte nur ein Mittel zur Rentenkürzung sein!

Spitzengespräch

Den Arbeitgebern scheint die Reform von 2001, die die Kosten der Zusatzversorgung stabil hält, nicht mehr zu reichen – sie wollen sparen! Die Betriebsrente ihrer Beschäftigten soll billiger werden. Das wäre nichts anderes als eine Lohnkürzung. Die Arbeitgeber behaupten, die Leistungssenkungen ergäben sich zwingend aus dem „Altersvorsorgeplan 2001“, der Grundlage für die Betriebsrente nach dem Punktemodell war. Die Gewerkschaften widersprechen dem energisch und betonen, die Arbeitgeber hätten eine Versorgungszusage getätigt, an die sie gebunden
seien. Nun soll ein „Spitzengespräch“ die Gegensätze überbrücken. Einen Termin gibt es noch nicht


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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