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Die GdP informiert

Augen auf beim Social Media-Gebrauch!

Beamte haben besondere Pflichten.

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus aktuellem Anlass möchten wir Euch über dieses wichtige Thema informieren

Nicht nur in besonderen Zeiten, wie die Corona-Pandemie nutzen unsere Kollegen und Kolleginnen soziale Netzwerke und Instant-Messaging-Dienste, um Informationen auszutauschen und Beziehungen aufrechtzuerhalten.
ABER Augen auf und Verstand ein beim Gebrauch sozialer Medien!‼️
Das geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gilt auch bei Facebook, Instagram, Twitter und Co!
Beamte und Tarifbeschäftigte des Landes Sachsen-Anhalt sind hier besonders in der Pflicht. Dies gilt auch für den privaten Gebrauch.
Hier gilt insbesondere, dass vertrauliche dienstliche Informationen nicht weitergegeben werden. Dazu zählen natürlich auch Fotos oder Videos von Einsätzen, Tatorte o.ä.
Die Weitergabe, auch an engste Familienangehörige, könnte den Verdacht eines beamtenrechtlichen Pflichtverstoßes im Sinne der Pflicht zum Wohlverhalten, des Gehorsams gegenüber Anweisungen und Anordnungen und der Verschwiegenheit (§ 35 BeamtStG ff.) rechtfertigen und strafrechtliche bzw. disziplinare Konsequenzen nach sich ziehen.
Eure GdP
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Weitere Informationen gibt es auch hier!

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