Landesjournal Ausgabe September 2018
Redaktion:
Jens Hüttich (V.i.S.d.P.) Walter-Kersten-Straße 9 Mobil: 01520/8857561, Fax 0321/21041561 |
In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei September 2018 sind u.a. folgende Themen zu finden...
Naja, vielleicht nicht komplett. Aber nach 14.614 Tagen im Polizeidienst werde ich Ende August in den Ruhestand versetzt.
Aktuelle Rechtsprechung - Streiken für Beamte bleibt verboten
Wie viele von euch bereits mitbekommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 12.06.2018 (- 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15 -) Beamten das Streiken weiterhin verboten. Interessant sind die Gründe, welche im Urteil detailliert aufgeführt sind.
Änderung der Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) - Die Chance für klare Regeln muss genutzt werden
Die GdP hat Anfang August zu Vorschlägen zur Änderung der Arbeitszeitverordnung Stellung bezogen und weitere Vorschläge eingebracht.
Neue Wahlpflichtsubmodule im Bachelorstudiengang der FH Pol - Haben wir jetzt die Y-Ausbildung?
Nach eine kurzen Faktencheck können wir die Frage in der Überschrift mit einem einfachen NEIN beantworten.
Aus der Redaktion - Die DPolG und die „blaue“ Wahrheit
Der Bundesjugendleiter der DPolG, Michael Haug, bezieht zum Artikel zur Kennzeichnungspflicht in der letzten Ausgabe unseres Landesjournals Stellung.