Die GdP informiert
Auszahlung der Corona-Sonderzahlung

Damit werden 1.300 Euro an sämtliche Besoldungsgruppen ausgezahlt. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 650 Euro. Die Sonderzahlung ist steuerfrei, so denn keine weiteren Sonderzahlungen erhalten worden sind. Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 Euro zählt die gewährte Leistung nicht als Erwerbseinkommen.
Achtung: Ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung besteht nur, wenn folgende Bedingungen beide erfüllt sind:
Die Auszahlung der Sonderzahlung erfolgt mit der Bezügezahlung April 2022 Ende März 2022.
Der Landesvorstand
Achtung: Ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung besteht nur, wenn folgende Bedingungen beide erfüllt sind:
- 1. Das Dienstverhältnis bestand am 29.11.2021
2. Es bestand ein Anspruch auf Dienstbezüge oder Anwärtergrundbetrag an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.2021 und dem 29.11.2021
Die Auszahlung der Sonderzahlung erfolgt mit der Bezügezahlung April 2022 Ende März 2022.
Der Landesvorstand