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Besoldung - Stellungnahme der GdP

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt begrüßt die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die im Wesentlichen inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vom 1. März 2009. Aber -

Mit dem Gesetzentwurf werden nur die wesentlichen Punkte der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses erfüllt.
Die GdP kritisiert, dass die Landesregierung von ihrer selbst postulierten Vorgabe der vollständigen zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses abweicht, in dem sie die Einmahlzahlung in Höhe von 40 Euro den BeamtInnen verwehrt. Damit wird in Sachsen-Anhalt anders als in den Ländern Baden- Württemberg, Hamburg, Rheinland- Pfalz, Saarland und Sachsen verfahren.

Die GdP Sachsen-Anhalt schlägt außerdem vor, dass im Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 der § 18a (Sonderzahlungen) nicht gestrichen und so geändert wird, dass er für 2009/ 2010 in Kraft bleibt.

Nach unseren Kenntnissen erhalten außer im Land Niedersachsen, alle anderen BeamtInnen des Bundes und der Länder Sonderzahlungen. Dabei gehen einige Länder den Weg des Einbaus in das Grundgehalt bzw. zahlen diese als einmaligen Betrag. Diese Ungleichbehandlung zwischen den Beamten und den Tarifbeschäftigten des Landes bzw. den BeamtInnen des Bundes und der Länder kritisieren wir auf das schärfste.

Die GdP fordert die Landesregierung auf, dass sofort mit der Zahlung der angestrebten Erhöhung, vorbehaltlich des durch den Landtag zu beschließenden Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen, begonnen wird.

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