Besoldung - Stellungnahme der GdP
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010
Die GdP kritisiert, dass die Landesregierung von ihrer selbst postulierten Vorgabe der vollständigen zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses abweicht, in dem sie die Einmahlzahlung in Höhe von 40 Euro den BeamtInnen verwehrt. Damit wird in Sachsen-Anhalt anders als in den Ländern Baden- Württemberg, Hamburg, Rheinland- Pfalz, Saarland und Sachsen verfahren.
Die GdP Sachsen-Anhalt schlägt außerdem vor, dass im Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 der § 18a (Sonderzahlungen) nicht gestrichen und so geändert wird, dass er für 2009/ 2010 in Kraft bleibt.
Nach unseren Kenntnissen erhalten außer im Land Niedersachsen, alle anderen BeamtInnen des Bundes und der Länder Sonderzahlungen. Dabei gehen einige Länder den Weg des Einbaus in das Grundgehalt bzw. zahlen diese als einmaligen Betrag. Diese Ungleichbehandlung zwischen den Beamten und den Tarifbeschäftigten des Landes bzw. den BeamtInnen des Bundes und der Länder kritisieren wir auf das schärfste.
Die GdP fordert die Landesregierung auf, dass sofort mit der Zahlung der angestrebten Erhöhung, vorbehaltlich des durch den Landtag zu beschließenden Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen, begonnen wird.