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„Der Würfel ist gefallen“

Keine Dienstvereinbarung zur OFE

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei hat sich im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten am 22.04.2014 diesen Jahres zur Organisationsfortentwicklung der Polizei bereit erklärt, unter bestimmten Maßgaben, an der Umsetzung der OFE mitzuwirken.

Neben einer Verbesserung der Transparenz und Beteiligung, war eine Maßgabe der Abschluss einer Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der OFE.
Darüber haben wir in den darauffolgenden Monaten heftig mit dem Minister und seinen Mitarbeitern gerungen. In einer Vielzahl von Gesprächen mit der Referatsleiterin 25, dem Staatssekretär und dem Minister haben wir versucht das Machbare auszuloten und einen Konsens zu finden.

Nach der Sommerpause hatten sich die Fronten dermaßen verhärtet, dass der Abschluss der Dienstvereinbarung zu scheitern drohte. Erst nach einem Schreiben an den Ministerpräsidenten kamen weitere Gesprächen zustande. Die GdP hatte sich in Anlehnung an die Dienstvereinbarung, die 2007 abgeschlossen wurde, auf eine Kilometerregelung festgelegt. Dieses stieß auf eine deutliche Ablehnung durch das MI.

Danach haben wir weiter versucht auf die Dienststelle zuzugehen. Mit der neuerlichen Vorlage eines Entwurfs im Oktober haben die GdP-Vertreter im PHPR einen weiteren Kompromiss vorgeschlagen. Dieser hatte unter anderem eine Erweiterung der Kilometerregelung auf 50 km und nur bis zur BesG A 8 /EG 8 vorgesehen. Auch dieser Kompromissvorschlag wurde im November durch das MI abgelehnt.

Im Übrigen gibt es von den anderen in der Polizei vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbänden eine eher unklare Haltung. Im Zuge des Delegiertentages der DPolG wurde, anders als in den gemeinsamen Gesprächen mit dem MI, eher Zustimmung zu den Vorschlägen des MI signalisiert.

Offensichtlich ist es dem Minister und seinen Mitarbeitern nicht klar, was es z.B. für eine Kollegin in der EG 8 oder niedriger bezahlt, bedeuten würde, mehr als 50km zu ihrem künftigen Arbeitsort zu fahren. Entgegen allen Beteuerungen, dass dies keiner wolle, hält das MI an der Haltung fest, keine km- Begrenzung mit in die Dienstvereinbarung aufzunehmen.

In den Gesprächen mit den Vertretern des MI wurde immer wieder durch diese betont, dass „eine Gewichtung von einzelnen Kriterien oder das Erreichen einer Punktehöchstgrenze nicht zum Ausschluss der Betroffenen aus Personalmanagementmaßnahmen führt.“ Dies würde zum „eklatanten Widerspruch zum Organisationsinteresse“ stehen. Die „Ausnahme ganzer Personengruppen“ z.B. bis A8 oder E8 „sei nicht vertretbar“.

In Folge dieser unnachgiebigen Haltung sehen wir uns nicht mehr in der Lage, weitere Gespräche zum Abschluss einer Dienstvereinbarung zu führen und haben einen entsprechenden Beschluss des PHPR initiiert und mehrheitlich beschlossen.

Wenn es weitere Fragen dazu gibt, bitten wir die GdP- Mitglieder, sich an die BG– Vorsitzenden oder GdP- Stufenpersonalräte zu wenden.

Die GdP weist alle örtlichen und Stufenpersonalräte der Behörden und Einrichtungen auf die Wahrnahme ihrer Verantwortung entsprechend dem PersVG LSA hin und erwartet, dass damit eine sozialverträgliche Umsetzung insbesondere bei dem Wechsel des Dienst- bzw. Arbeitsortes gelingt.

Allen Betroffenen empfehlen wir, sich im Konfliktfall zukünftig an die Härtefallkommission im MI zu wenden.

Der Landesvorstand der GdP

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