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Pressemeldung

Ehemalige Volkspolizisten können zusätzliche Rentenerhöhung erwarten

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Für die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR ist das gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld, sowie weitere Zuschläge und Prämien als Arbeitsentgelt nach §§ 6, 8 AAÜG auf die Rente anzurechnen.

Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt1, können viele ehemalige Volkspolizisten, besonders in den unteren Rängen, eine Erhöhung ihrer Renten erwarten.
Bereits 2007 hatte das Bundessozialgericht2 ein entsprechendes Urteil gefällt. Seit dieser Zeit hat die Gewerkschaft der Polizei die Anwendung des Urteils auch für die Rentner der Deutschen Volkspolizei der DDR in Sachsen-Anhalt eingefordert.

Jetzt wird das Land wohl Nachzahlungen mindestens im zweistelligen Millionenbereich leisten müssen. Für die Rentner könnte sich die Rentenerhöhung, unter Umständen bis zu 100 Euro im Monat mehr, auswirken.

Die GdP fordert, dass die Verwaltung in der PD Nord personell so aufgestellt wird, dass die Anträge zügig abgearbeitet werden können.

Der Landesbezirksvorstand

1 LSG LSA, 1. Senat vom 27.04.2017, Aktenzeichen: L 1 RS 3/15

2 BSG, Urteil vom 23.8.2007 Az. B 4 RS 4/06

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