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Gespräch mit Finanzminister Richter

Energiepauschale auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Magdeburg.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen Energiepauschale erhalten und gehen dieses Mal nicht leer aus!

Nachdem die GdP Sachsen-Anhalt ein deutliches Signal von der Landesregierung zur Zahlung der Energiepauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gefordert hatte*, wurde bei einem Gespräch am Mittwoch im Finanzministerium deutlich, dass beabsichtigt ist, ihnen die Energiepauschale i. H. v. 300,- Euro auszuzahlen.
Dies soll über eine Anpassung des Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) erfolgen. Der Finanzminister ist bestrebt, diese Gesetzesanpassung noch in diesem Jahr umzusetzen. Gegebenenfalls soll die Energiepauschale in einer Vorgriffsregelung zum Dezember 2022 ausgezahlt werden.
Wir sind froh, dass das Land damit seiner Fürsorgepflicht gerecht werden wird.
Rentnerinnen und Rentner erhalten ihre Energiepauschale über den Renten Service.
Wir danken dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für ihre Unterstützung beim Erreichen unserer Forderung.
Der Landesvorstand

* siehe auch hier
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