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Fakten!

Einführung einer fachspezifischen Ausbildung für die Kriminalpolizei

oder wie geht es mit der „Y-Ausbildung“ in Sachsen-Anhalt weiter

Magdeburg.

Mit dem Erlass des MI vom 22.5.2018, Az. 25.3-1241/100 wird der neue Modulkatalog für den Bachelorstudiengang zum 01. September 2018 in Kraft gesetzt.

Dieser „wurde unter Berücksichtigung der Schwerpunkte, die die Landespolizei Sachsen-Anhalt setzt, und den besonderen örtlichen und personellen Gegebenheiten in den Ausbildungsbehörden entsprechend neu erarbeitet.“
Der bestehende Bachelorstudiengang wurde dahingehend modifiziert, dass den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, Wahlpflichtsubmodule zu belegen, die den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen im Sinne der spezialisierten Ausrichtung auf die Schutzpolizei beziehungsweise auf die Kriminalpolizei dienen.

Das Wichtigste;

„Mit der Einführung des neuen Bachelorstudienganges ist keine eigenständige Laufbahnbefähigung für die Kriminalpolizei verbunden. Das Studium an der Fachhochschule befähigt auch künftig zur Erfüllung aller Aufgaben in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Entsprechend begründet die Teilnahme an den kriminalpolizeilichen Modulen ebenso wenig einen Anspruch auf die Wahrnahme von Dienstposten im Bereich der Kriminalpolizei wie sie die anderen Studierenden daran hindert, Aufgaben im Bereich der Kriminalpolizei übertragen zu bekommen. Damit soll die Disponibilität des Personals gewahrt bleiben.“

Fazit:

Die Erstverwendung nach dem Studium richtet sich nach dem Bedarf in den Behörden und Einrichtungen des Landes.

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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