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Fakten!

Keine Widersprüche (amtsangemessene Alimentation) für 2018 nötig!

Magdeburg.

Der Brief des Finanzministers vom 28.09.2018 sichert zu, dass alle Beamten und Versorgungsempfänger bezüglich ihrer Alimentation keine Widersprüche für das Jahr 2018 zu stellen brauchen.

Zitat:
„Mit der Bezügemitteilung im Dezember 2015 wurde die Zusage erteilt, dass ein Widerspruch für das Jahr 2015 entbehrlich sei und dass jede und jeder so behandelt werde, als hätte sie oder er einen Widerspruch im Jahr 2015 erhoben, wobei bereits erhobene Widersprüche fortwirkten. Für die Jahre 2016 und 2017 wurde diese Zusage mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 und vom 29. September 2017 erneuert.“

Auch für das Jahr 2018 wird diese Zusage erneuert. Es wird zugesichert:

Wenn sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen-Anhalt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf und damit eine Pflicht zu Nachzahlungen ergibt, werden aufgrund der Zusage auf der Bezügemitteilung im Dezember2015 alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfänger so behandelt, als hätten sie im Jahr 2015 einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Nach der Rechtsprechung zur zeitnahen Geltendmachung gilt diese Zusage fort und macht eine erneute Geltendmachung in 2018 entbehrlich.

Es ist daher nicht erforderlich, einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation in diesem Jahr einzulegen.“

Ausnahme

Zitat: „Klarstellend möchte ich erwähnen, dass die Zusage nicht die Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern mit drei und mehr Kindern betrifft, die beim Bundesverfassungsgericht durch den Vorlagebeschluss des VG Köln vom 3. Mai 2017 - 3 K 4913/14 anhängig ist.“

Quelle: Schreiben des Ministers für Finanzen, Andre Schröder, vom 28.09.2018 (Zeichen: 15-03602-72)

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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