Fakten
Kabinett beschließt Beförderungskonzept 2017
Am 7.11.2017 hat das Kabinett ein Beförderungskonzept beschlossen.
Die durch dieses Beförderungskonzept ermöglichten Beförderungen und Höhergruppierungen können ab dem 01. Dezember 2017 vollzogen werden.
In 2017 nicht verbrauchte Beförderungs- und Höhergruppierungsmittel werden in das Jahr 2018 übertragen und können im Haushaltsjahr 2018 für Beförderungen und Höhergruppierungen verwendet werden.
In 2017 nicht verbrauchte Beförderungs- und Höhergruppierungsmittel werden in das Jahr 2018 übertragen und können im Haushaltsjahr 2018 für Beförderungen und Höhergruppierungen verwendet werden.
Das MI erhält 2.359.500 Euro, davon sind bereits 162.100 Euro im Vorgriff bereitgestellt.
Das Beförderungskonzept ist den Ministerien zur Mitzeichnung vorgelegt worden. Uneingeschränkt mitgezeichnet haben (nur) Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium für Justiz und Gleichstellung.