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Die GdP informiert über die Geltendmachung zur amtsangemessenen Alimentierung

Form der Einreichung der Widersprüche

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
per E-Mail vom 06. Dezember 2022 haben wir euch bereits über die fristwahrende Notwendigkeit der Einlegung von Widersprüchen für 2022 bis spätestens zum Ende des Jahres informiert.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch empfehlen, dass die Einlegung des Widerspruchs per Einschreiben mit Nachweis oder per Fax mit Sendeprotokoll erfolgen sollte, da nunmehr mitgeteilt wurde, dass die Versendung per E-Mail nicht anerkannt wird.
Hintergrund:

Mit Urteil (L 11 AS 632/20) vom 04. November 2021 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.

Der Landesvorstand

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