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Die GdP Informiert

Fragen und Antworten zum Stand altersdiskriminierende Besoldung

Magdeburg.

Das Urteil: BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, Az. 2 C 6/13 – juris
Die Fakten:
Die Bezügestelle verschickt Bescheide an diejenigen, welche Widerspruch eingelegt haben. Die Zahlungen variieren zwischen 0,-€ und 5550,-€. Die GdP gewährt allen Mitgliedern Rechtsschutz nach der Rechtsschutzordnung der GdP (Bund) und den Zusatzbestimmungen der GdP LSA!

Die Fakten:
Die Bezügestelle verschickt Bescheide an diejenigen, welche Widerspruch eingelegt haben. Die Zahlungen variieren zwischen 0,-€ und 5550,-€.

Die GdP gewährt allen Mitgliedern Rechtsschutz nach der Rechtsschutzordnung der GdP (Bund) und den Zusatzbestimmungen der GdP LSA!

Die Probleme:

Es gibt Bescheide für GdP-Mitglieder zwischen 0,-€ und 5550,-€, welche sich auf den Widerspruch der GdP (Datum vom 28.12.2009) bzw. die einen eigenen Widerspruch eingelegt haben, beziehen. Es gibt Bescheide von Nichtmitgliedern in unterschiedlichen Höhen.

Natürlich beschäftigen diese Widersprüche und die unterschiedlichen Reaktionen der Bezügestelle darauf, alle Betroffenen. Es gibt u.a. in den Dienststellen und sozialen Medien einen regen Gedankenaustausch. Dabei entstehen Fragen, die ohne Hintergrundwissen nur schwer richtig zu beantworten sind.

Deshalb haben wir uns entschlossen, die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Fragen zusammenzufassen und natürlich auch zu beantworten.

Vorab haben wir ein Grundproblem erkannt und verbinden damit eine Bitte. Bitte lest die Veröffentlichungen der GdP bis zum letzten Punkt. Damit entstehen keine unnötigen Nachfragen und themenfremde Meinungen, welche wieder sinnlos hinterfragt werden.

Dies kostet unseren äußerst fleißigen Kollegen im Landesbüro Zeit und Nerven. Das normale Tagesgeschäft unseres Landesbüros läuft weiter. Damit waren unsere KollegInnen schon ausreichend beschäftigt.

Die Fragen: (Reihenfolge willkürlich!)

1. Warum gibt es unterschiedliche Auszahlungshöhen bei einem Widerspruch?
Es gibt im Detail unterschiedlich formulierte Anträge, weiteres konnte die Bezügestelle nicht antworten!

2. Warum gibt es für GdP-Kollegen unterschiedliche Auszahlungshöhen?
Wichtig ist, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung erfolgt, für wie viele Monate ein Anspruch besteht. Wer z.B. im Zeitraum in die höchste Dienstaltersstufe kam, wurde dann nicht mehr diskriminiert und hat nur einen Teilanspruch.
Warum in vollem Umfang Berechtigte unterschiedliche Zahlungen bekommen, muss im Verwaltungsgerichtsverfahren geklärt werden. Siehe auch Ziffer 1.

3. Wann bekomme ich meinen Bescheid?
Es gibt keine erkennbare Struktur in der Bescheid-Erteilung (alphabetisch, nach Eingang oder sonstiges). Dazu gibt es keine Aussagen der Bezügestelle. Der Zeitrahmen bis Ende des Jahres 2015 wurde durch die Bezügestelle genannt und jetzt auf das Ende des ersten Quartals 2016 erweitert. Wenn wir weitere gesicherte Informationen haben, berichten wir darüber.

4. Werden Zinsen mit eingeklagt?
Ja!

5. Was muss ich tun nach Erhalt des Widerspruchsbescheid der Bezügestelle?
Bei Erhalt des Widerspruchsbescheides,

    • eine Kopie des vollständigen Widerspruchsbescheides (auch die Rückseite und Anlage mitkopieren!!!),
    • eine Kopie des Umschlags zur Postzustellungsurkunde (PZU),
    • die dafür entsprechende Vollmacht und
    • das Beiblatt für die DGB RS GmbH
korrekt im Original ausfüllen und an das Landesbüro senden. Dieses leitet es nach Prüfung an die DGB RS GmbH weiter.

6. Wer beantwortet Fragen, die ich bei der Ausfüllung der Vollmachten habe
Die Vorsitzenden der Bezirks- und Kreisgruppen bzw. unsere Vertrauensleute (bitte nicht im Landesbüro anrufen, die Störungen verzögern die Bearbeitung der bereits vorliegenden beschiedenen Widersprüche).

7. Wann kam ich in die nächste Altersstufe, welche Altersstufe hatte ich zu welchem Zeitpunkt?
Die Altersstufen findet ihr auf den Bezügemitteilungen. Habt ihr diese nicht mehr, könnt Ihr dies in der Besoldungstabelle (siehe Anlage) nachlesen.

8. Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?
Im Kontoauszug, auf der Zeitung „Deutsche Polizei“, der PSW-Karte und dem Mitgliedsausweis sowie bei den Vertrauensleuten, KGen- und BG-Vorsitzenden!

9. Was kann ich tun? Wie kann ich helfen?
Bitte schickt die vollständig ausgefüllte Vollmacht für die DGB – Rechtsschutz GmbH und das dazugehörige Beiblatt erst mit Erhalt des Widerspruchsbescheides zu. Die Zusendung sollte schnellstmöglich nach Erhalt erfolgen!!!
Achtung!!! Bescheide müssen zwingend innerhalb von 14-Tage nach Zustellung im Landesbüro eingehen!!!!!
Jedes Mitglied sollte gegenüber seinem BG- oder Kreisgruppenvorsitzenden seine Erreichbarkeit (auch private Mailadresse) hinterlegen, so dass ihn alle Veröffentlichungen der GdP auch erreichen, wenn er im Urlaub oder krankgeschrieben ist. Die Vorsitzenden können nicht jedes Mitglied abfragen, ob es seine Mitarbeit schon geleistet hat.
Jedes Mitglied speichert für sich die Veröffentlichungen der GdP ab und liest diese dahingehend, ob es selber tätig werden muss. Jedes Mitglied schafft seine eigene, private Aktenlage!

    Wichtig, – nicht jedes Gerücht stimmt und jeder sollte die Ruhe haben, auf Tatsacheninformationen der GdP zu warten! Solltet Ihr Fragen zwischendurch haben, wendet Euch bitte ausschließlich an Eure Bezirksgruppenvorsitzenden bzw. Kreisgruppenvorsitzenden.

Was kostet das Verfahren?

    Die Kosten können bis zur Beendigung der Verfahren nicht genau beziffert werden. Jedoch werden, neben den Kosten für die Bearbeitung und der Anwälte, derzeitig die Gerichtskosten vom Verwaltungsgericht in Höhe von 381 € pro eingereichter Klage erhoben.

10. Vertreten wir Kollegen, welche zwischenzeitlich aus irgendwelchen Gründen aus der GdP ausgetreten sind?
Wir laden jeden ein, GdP-Mitglied zu sein, dann wird er grundsätzlich auch nach den Rechtsschutzbestimmungen der GdP vertreten!

11. Warum kriegen nicht alle Kollegen die Zahlung?
Weil das Gericht festgestellt hat, dass nur Kollegen, welche fristgerecht Widerspruch eingelegt haben, Anspruch auf steuerfreie Entschädigungszahlung haben. Im Übrigen haben die Vertreter der Landesregierung die Vorschläge, allen Betroffenen die Entschädigung zu zahlen, abgelehnt.

12. Was tue ich, wenn ich keinen Bescheid erhalten habe und nicht weiß, ob mein Bescheid überhaupt in der Bearbeitung ist?
Fragt bei Euren Bezirks-/ bzw. Kreisgruppenvorsitzenden nach, die haben die entsprechenden Listen.

13. Wo kann ich mich informieren, was bisher geschehen ist und erfahre die aktuellsten Entwicklungen?
Im GdP-Mitgliederbereich kann man alle Mitgliederinformationen in der zeitlichen Abfolge nachlesen. Die Informationen entsprechen immer dem damaligen Stand der Erkenntnisse und können deshalb auch nur Teilinformationen zum jeweiligen Zeitpunkt enthalten.

14. Gibt es weitere Klageverfahren, in denen ich von der GdP vertreten werde?
Ja – z.B. Kostendämpfungspauschale und Verpflegungsgeld für ehemalige Volkspolizisten (Anrechnung auf die Rente) sind nur 2 Beispiele.

15. Bei wem kann ich mich für die 1600,-€ bedanken, welche ich jetzt schon auf dem Konto habe.
Denke selber nach!

16. Kann der Prozess verloren gehen?
Es besteht vor Gericht immer ein Prozessrisiko. Aussagen der von uns beauftragten Anwälte gehen von einer guten Erfolgsaussicht aus.

17. Was passiert, wenn ich Beitragsrückstände habe?
Dies wird durch das Landesbüro geprüft. Kollegen mit Beitragsrückständen werden erst bearbeitet, wenn die Beiträge ausgeglichen sind.
Diese Fragen und Antworten wurden nach bestem Wissen, Stand 12.11.2015, zusammengestellt und sind nicht abschließend! Sie bewirken keinerlei Rechtsansprüche gegenüber der GdP. Mit Änderungen und Entwicklungen in der Rechtssache muss gerechnet werden, so dass u.U. einzelne Aspekte in 2 Wochen oder sogar früher, nicht mehr aktuell sind.

Der Landesbezirksvorstand

Anlage

Bisherige Tabellenstruktur in der Besoldungsordnung A


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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