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Erfolgreich!

GdP-Protestaktion - nun Vorgriffszahlungen beschlossen!

Magdeburg.

Die GdP hat am 19. Juni 2019 mit einer DEMO vor dem Landtag in Magdeburg u.a. wegen des nicht weiter hinzunehmenden enormen Zeitverzugs bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages, deutlich ihrer Forderung Nachdruck verliehen, nun endlich den TV-L 2019 zeitgleich (rückwirkend) und systemgerecht auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen (wir berichteten im Infoblatt am 19.06.2019). Mit ERFOLG, wie sich nun herausstellt!

Noch am Tage des zielgerichteten GdP-Protests, welcher eine Vielzahl von Landtagsabgeordneten persönlich erreichen sollte und tatsächlich auch erreichte, wurde der Entwurf des Landesbesoldungs- und Landesversorgungsgesetzes 2019/2020/2021 in den Landtag mit folgenden wesentlichen Regelungen eingebracht (Drs. 7/4475):

    · Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der jeweiligen Versorgung zugrunde liegenden Bezügebestandteile der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 1. Januar 2019 und 01. Januar 2020 um jeweils 3,2 v.H. und zum 01. Januar 2021 um 1,4 v.H. (Auszug) sowie

    · Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 01. Januar 2019 und zum 01. Januar 2020 um jeweils 50 Euro.


Tags darauf, 20. Juni 2019, hat sich der Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen ab dem Zahlmonat September 2019 als Vorgriffszahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 erfolgen.

An unseren weiteren Forderungen im Hinblick auf die Beförderungspraxis insbesondere der unbedingten Auflösung des Beförderungstaus bleiben wir am Ball!

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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