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GdP-Rechtsschutz - starke Säule der gewerkschaftlichen Interessenvertretung

Magdeburg.

Wir gewähren unseren Kolleginnen und Kollegen umfassenden Rechtsschutz bei Streitfällen aus dem Dienst bzw. Arbeitsverhältnis, zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im öffentlichen Recht. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist.

Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtsschutz gewährt. Das heißt, wir übernehmen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Und das ohne Selbstbeteiligung. Dies gilt für alle denkbaren Rechtsgebiete, in denen ein dienstliches Problem auftauchen kann:
Im Jahresdurchschnitt beschäftigen uns ca. 160 Rechtsschutzfälle. Diesen Rechtsschutz finanzieren wir aus unseren Mitgliedsbeiträgen. Damit das gerecht bleibt, haben wir ein paar Regeln. Unter anderem versagen wir den Rechtsschutz in völlig aussichtslosen Verfahren. Dies betrifft allerdings eine sehr geringe Quote von ca.6%.

In diesem Jahr haben wir auch den bisher spektakulärsten Fall zum Abschluss gebracht. Im Verfahren unseres Kollegen im Fall Oury Jallow mussten wir in diesem Jahr eine empfindliche Niederlage hinnehmen und die Verfahrenskosten von insgesamt mehreren Hundertausend Euros übernehmen.

Das dieser Fall von Gegnern der GdP zum Anlass genommen wird, uns eine Insolvenz anzudichten und zu behaupten, die GdP würde in Zukunft keinen Rechtsschutz mehr in gewohnter Art und Weise übernehmen, ist eine freche Lüge und an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Dies ist wohl ein erneuter Versuch, mit unlauteren Mitteln, schamlos, Mitglieder der GdP für eine andere Berufsvertretung zu gewinnen.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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