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"Gut, dass es uns gibt!"

GdP erzielt Teilerfolg bei Besteuerung von Altersteilzeitzahlungen

Magdeburg.

Wichtige Info für Tarifbeschäftigte, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben und mit Vollendung des 60. Lebensjahres in die ungekürzte Rente gehen können. Die Besteuerung in diesem Zusammenhang hat sich geändert und führt u.U. zu einer erheblichen Mehrbelastung.

GdP erzielt Teilerfolg bei Besteuerung von Altersteilzeitzahlungen
Tarifbeschäftigte, konnten Altersteilzeitverträge abschließen, nach denen sie nach der Altersteilzeit bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in die ungekürzte Rente gehen können. Die entstandene Rentenminderung gleicht das Land mit einer Einmalzahlung an die Rentenkasse aus. Die Besteuerung dieses Betrages hat sich geändert und führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Betroffenen (GdP berichtete). Ein entsprechendes Schreiben an den Finanzminister trägt jetzt erste Früchte.

Das MF hat in seinem Schnellbrief vom 14.8.2007 (Az.: 1411-1505/3) angewiesen, die betroffenen Beschäftigten noch einmal auf die veränderte Rechtslage hinzuweisen. Weiterhin soll zur Vermeidung von Härtefällen u. a. frühzeitig mit den Beschäftigten in Kontakt getreten werden. Die Bezügestelle hat die Aufgabe, die voraussichtlichen steuerlichen Auswirkungen zu prüfen und dies dem Betroffenen mitzuteilen und kann, wenn die Höhe der zu zahlenden Steuern den monatlichen Nettoauszahlungsbetrag überschreitet, angemessene Ratenzahlungen vereinbaren. Der Schnellbrief kann über die Bezirksgruppen bezogen werden.

Damit reagiert das Finanzministerium auf eine Forderung der GdP, den Wegfall der Steuerbegünstigung von Einmalzahlungen und Abfindungen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen.

Schnellbrief MF 14.8.2007.pdfFlugblatt ATZ 22.8.pdf

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