"gut, dass es uns gibt!"
GdP unterstützt Überlegungen des Innenministers
Einige Aufgaben, die die Polizei zur Zeit löst und die nicht unerhebliche personelle Ressourcen binden, werden zukünftig nicht mehr wahrgenommen werden können.
Dazu gehören unter anderen die Begleitung der Schwerlasttransporte und die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
Dazu gehören unter anderen die Begleitung der Schwerlasttransporte und die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
In diesem Zuge muss die Durchsetzung des kommunalen Ordnungsrechtes vollständig Sache der Kommunen werden. Dies muss allerdings durch die Kommunen personell und materiell leistbar sein.
Natürlich wird und muss die Polizei bei Gefahr im Verzuge, bei Gefahr für Leib oder Leben oder zur Amtshilfe weiter bereit und in der Lage sein ihre Aufgaben zu erfüllen.