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"Gut, dass es uns gibt!"

GdP vereinbart mit dem Finanzministerium Musterklagen!

Erhöhung der Versorgungsbezüge nach § 14 a BeamtVG

Magdeburg.

Vertreter der GdP trafen sich heute mit Staatssekretär Köhler vom Finanzministerium. Gegenstand der Beratungen war der Umgang mit den Anträgen auf vorübergehende Erhöhung der Versorgungsbezüge nach § 14 a BeamtVG infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2005.

Finanzministerium und GdP kamen überein, ausgewählte Musterverfahren zur Klärung der Ansprüche durchzuführen.
Alle anderen Widerspruchsverfahren werden für die Dauer der Gerichtsverfahren ruhend gestellt.
Jeder Betroffene sollte den Antrag auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltes stellen (Muster über die BG oder im Internet) und Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Landes einlegen.

Einzelheiten des weiteren Verfahrens werden wir zur gegebenen Zeit bekannt geben.
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