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Herr Erben, die Beamten und der hinkende Vergleich

Magdeburg.

Sehr geehrter Herr Erben, am Freitag habe ich die Diskussion auf der 7. Landtagssitzung zum TOP 6 - Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012) verfolgt. Da gefallen Sie sich als ehemaliger Staatssekretär des MI, selbst mal zuständig für Beamtenfragen, in Ihrer freien Rede, den Beamten vorzurechnen, dass es diesen wohl doch nicht so schlecht gehen würde, wie diese immer behaupten.

In einem Vergleich, den wohl nur Sie selbst nachvollziehen können, versuchen Sie zu erklären, dass die Besoldung der Beamten und die Bezahlung der Tarifbeschäftigten doch irgendwie gleich sein müsste, es aber deutliche Unterschiede in der Höhe der Nettoeinkommen gibt. Ich weiß nicht, was Sie berechnet haben. Ich werde es auch nicht nachrechnen, denn Besoldung und Bezahlung sind zwei völlig unterschiedliche Systeme, ein Vergleich, der nur wie der mit Äpfel und Birnen ausgehen kann. Zu den Details sei nur soviel gesagt, dass das Weihnachtsgeld den Beamten schon 2004 deutlich gekürzt und bis auf einen geringen Betrag 2005 vollständig abgeschafft wurde.
Im Übrigen wurde 1951 bei der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ausdrücklich darauf abgestellt, dass die Besoldung der Beamten niedriger angesetzt wird, als die Bezahlung einer vergleichbaren Tätigkeit eines Angestellten, so dass kein eigener Beitrag zur Alterssicherung durch die Beamten entrichtet werden kann. Die Höhe der Besoldung war im Schnitt um 7% niedriger angesetzt als die Vergütung eines Tarifbeschäftigten. Der damalige Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung betrug 7%. Die ersparte Besoldung wurde allerdings nicht genutzt, um einen kapitalgedeckten Versorgungsfonds aufzubauen. Die Politik vertraute auf jederzeit sprudelnde Steuereinnahmen, um das steuerfinanzierte Alterssicherungssystem der Beamten bedienen zu können. Das Ergebnis sehen wir heute. Um die Rente zukunftsfähig zu machen, wurde 1992 die bruttolohnbezogene Rente umgestellt auf die Nettolohnbezogenheit. Die damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus wurde auf die Beamtenversorgung systemadäquat übertragen. Die degressive Ruhegehaltsskala (nach 35 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit 75% Ruhegehalt) wurde auf ein lineares System umgestellt (nach 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit 75% Ruhegehalt). Zur Stabilisierung des Rentenbeitrags wurde 2002 die Riesterrente eingeführt. Die damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus wurde durch das Versorgungsänderungsgesetzes 2001 auf den Versorgungsbereich systemadäquat übertragen. Ab 2002 vermindert sich der Höchstruhegehaltssatz in acht Anpassungsschritten auf 71,75. Das RV-Nachhaltigkeitsgesetz, dass dafür Sorge tragen soll, dass die Rente demografiefest wird, ist auf die Beamtenversorgung nicht übertragen worden. Die Gründe liegen auf der Hand. Die Pensionäre hatten bisher eine Sonderzuwendung, auch Weihnachtsgeld genannt, im Monat Dezember erhalten. Diese Sonderzuwendung betrug seit Jahren 84% des Dezembergehalts. In Sachsen-Anhalt wird seit vielen Jahren kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt. Die Auffassung der Bundesregierung ist, dass damit genug Belastungen auf die Pensionäre zugekommen sind. Im übrigen erhalten Rentner faktisch ihr Weihnachtsgeld mit ihren monatlichen Renten, da die jährliche Sonderzahlung auf die Rente mit angerechnet wird.

Pension ist ein bi-funktionales Alterssicherungssystem. Es beinhaltet die Grundsicherung und die betriebliche Altersrente als Zusatzsicherung in einem System. Rente beinhaltet nur die Grundsicherung. Im Öffentlichen Dienst gibt es die betriebliche Altersversorgung als VBL. Viele Betriebe gewähren heute ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente als betriebliche Altersversorgung. Werden Vergleiche zwischen Rentnern und Pensionären angestellt, müssen Pensionen mit Renten einschl. betrieblicher Rente verglichen werden, ansonsten werden „Äpfel mit Birnen" verglichen. Deshalb ist auch die Frage des MdL Erdmenger nach der Einmahlzahlung ganz einfach zu beantworten. Dies ist keine Sonderzahlung zu Weihnachten, sondern der Ausgleich für die ausgebliebene Erhöhung der Besoldung bzw. Versorgung.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig mehr Einblick in die Besoldung und Versorgung der aktiven Beamten und Pensionäre verschafft zu haben,

verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Uwe Petermann

Gewerkschaft der Polizei
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