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GdP -Wir (ver)handeln für Tarifbeschäftigte

Hinweis zur Ablehnung von Anträgen auf Teilzeit nach dem Teilzeit-Tarifvertrag

Magdeburg.

Nach Informationen des Finanzstaatssekretärs Dr. Geue wird am 13.12.2011 im Kabinett eine Vorlage behandelt, die eine Genehmigungspflicht für Anträge vorsieht, die bis März 2012 gestellt werden.


Ablehnung:

Die Beschäftigten haben einen Rechtsanspruch auf Abschluss eines solchen befristeten Änderungsvertrages, in dem die Absenkung der Arbeitszeit vereinbart wird. Eine Ablehnung kann nur erfolgen, wenn im Einzelfall dienstliche Gründe der Arbeitsreduzierung entgegenstehen. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr müssen der Ablehnung dringende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Gibt es solche entgegenstehende dienstliche Gründe?

Nein!!

Die Landesregierung hat bei den Tarifverhandlungen am 19.10.2011 die Gewerkschaften aufgefordert den TV LSA um mindestens zwei Jahre zu verlängern.

Damit wollte das Land die zwangsweise Absenkung weiterführen. In einem an den Innenminister gerichteten Brief hat die GdP bekräftigt, dass sie unter diesen Voraussetzungen keinen Grund, sieht die Anträge auf freiwillige Teilzeit abzulehnen.

Was können GdP-Mitglieder tun?

Wer von Euch noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend erledigen.

Wird Euer Antrag abgelehnt bzw. wurde bereits abgelehnt, könnt Ihr mit dem Rechtsschutz der GdP Euren Anspruch auf Teilzeit gerichtlich durchsetzen.

Wer Hilfe braucht?

Werde Mitglied bei der GdP!!


Die vollständige Information finden sie hier als PDF-Datei.

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