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Hoffnung für Weihnachtsgeld

OVG lässt Berufungen zu!

Magdeburg.

Beamtinnen und Beamte des Landes können wieder hoffen, Weihnachts- und Urlaubsgeld zu bekommen. Das OVG Sachsen-Anhalt hat am 22.5.2006 die Berufungen gegen die Urteile der ersten Instanz zugelassen.


Es sieht die Notwendigkeit, besonders folgende Fragen zu beantworten:

1. Kam die Kürzung/ Abschaffung des Weihnachtsgeldes formell rechtswirksam zustande?

2. Ist die Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten durch die Kürzung/ Abschaffung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes verletzt?

Damit besteht Grund zur Hoffnung. Die GdP stand schon immer auf dem Standpunkt, dass diese Gesetze in formell bedenklicher Weise zustande kamen und dass die Zahlungen fester Bestandteil des Einkommens der Beamten sind und nicht nach Kassenlage gekürzt oder abgeschafft werden können.

Wir werden über das Verfahren weiter berichten.

Weihnachtsgeld 26.6.2006.pdf

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