Aktuelle Entwicklung
Amtsangemessene Alimentation für Beamt:innen Anspruch auf kinderbezogenen Familienzuschlag
Erneuter Widerspruch für 2021 für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern notwendig!

Wir haben euch bereits mehrfach darüber informiert.
Die Nachzahlungen erfolgen im Wege der Bezügezahlungen für Januar 2022 zum Jahresende 2021 und werden seitens der Bezügestelle durch zusätzliche individuelle Informationsschreiben an die Privatanschrift noch vor der beabsichtigten Bezügezahlung Ende Dezember 2021 angekündigt. Diese solltet ihr in den nächsten Tagen bekommen.
Diese Schreiben enthalten eine Auflistung der unterschiedlichen Höhen der Brutto-Nachzahlungsbeträge (die jedes Jahr variieren – siehe Merkblatt zur Alimentation des Ministeriums der Finanzen) und den Arbeitszeitfaktor ausweisen.
Das Merkblatt des Ministeriums der Finanzen zur Alimentation ist dieser Mitglieder-INFO beigefügt und auf der Internetpräsenz der GdP LSA unter www.gdp.de/SachsenAnhalt abrufbar.
WICHTIG:
Die Gewerkschaft hat keinen Einblick bzgl. eures Anspruches auf Familienzuschlag 2 (kinderbezogener Familienzuschlag) bzw. steuerliche personenbezogene Fragen. Unklarheiten müssen selbstständig anhand der euch vorliegenden Unterlagen geklärt werden.
Nochmaliger Hinweis für Beamtinnen und Beamte mit drei Kindern und mehr:
Beachtet unseren Hinweis der Mitgliederinfo vom 7. Dezember 2021 zur vorsorglichen Einlegung eines Widerspruchs (Info findet ihr auf unter www.gdp.de/SachsenAnhalt).
Die GdP Sachsen-Anhalt dankt in diesem Zusammenhang dem Land für die Einhaltung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, die kinderbezogenen Familienzuschläge noch in diesem Jahr entsprechend anzupassen und zur Auszahlung zu bringen.
Der Landesvorstand
Die Nachzahlungen erfolgen im Wege der Bezügezahlungen für Januar 2022 zum Jahresende 2021 und werden seitens der Bezügestelle durch zusätzliche individuelle Informationsschreiben an die Privatanschrift noch vor der beabsichtigten Bezügezahlung Ende Dezember 2021 angekündigt. Diese solltet ihr in den nächsten Tagen bekommen.
Diese Schreiben enthalten eine Auflistung der unterschiedlichen Höhen der Brutto-Nachzahlungsbeträge (die jedes Jahr variieren – siehe Merkblatt zur Alimentation des Ministeriums der Finanzen) und den Arbeitszeitfaktor ausweisen.
Das Merkblatt des Ministeriums der Finanzen zur Alimentation ist dieser Mitglieder-INFO beigefügt und auf der Internetpräsenz der GdP LSA unter www.gdp.de/SachsenAnhalt abrufbar.
WICHTIG:
- die Richtigkeit der Höhe der Nachzahlung muss von jeder/jedem selbständig anhand seiner eigenen Unterlagen überprüft werden;
- bei fehlerhafter Berechnung muss eigenständig in Widerspruch gegangen werden;
- hierfür bitte die Nachweise für die einzelnen Jahre bei der Bezügestelle einreichen und die ggf. fehlerhaften Berechnungszeiträume konkret darstellen; damit entlastet ihr die Bezügestelle, die ohnehin stark belastet ist;
- das Einlegen des Widerspruchs ist an keine konkrete Frist gebunden, sollte jedoch unverzüglich erfolgen;
- bitte lest das beigefügte Merkblatt des Ministeriums für Finanzen aufmerksam durch;
Die Gewerkschaft hat keinen Einblick bzgl. eures Anspruches auf Familienzuschlag 2 (kinderbezogener Familienzuschlag) bzw. steuerliche personenbezogene Fragen. Unklarheiten müssen selbstständig anhand der euch vorliegenden Unterlagen geklärt werden.
Nochmaliger Hinweis für Beamtinnen und Beamte mit drei Kindern und mehr:
Beachtet unseren Hinweis der Mitgliederinfo vom 7. Dezember 2021 zur vorsorglichen Einlegung eines Widerspruchs (Info findet ihr auf unter www.gdp.de/SachsenAnhalt).
Die GdP Sachsen-Anhalt dankt in diesem Zusammenhang dem Land für die Einhaltung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, die kinderbezogenen Familienzuschläge noch in diesem Jahr entsprechend anzupassen und zur Auszahlung zu bringen.
Der Landesvorstand