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Mit Uns - Für Euch

Geltendmachung der Ansprüche noch in diesem Jahr

Info zum Hinweis der Bezügestelle

Magdeburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Bezügemitteilung vom Monat Dezember erfolgte ein Hinweis der Bezügestelle auf die Folgen eines zu erwartenden Urteiles des Bundesverfassungsgerichts zur grundgesetzlichen Alimentation.

Die Beamten werden gebeten von Anträgen Abstand zu nehmen, da die Bezügestelle alle Beamten so stellen wird, als hätten sie 2015 einen entsprechenden Antrag gestellt. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechendes positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der o.g. Sache.
Die GdP ist der Auffassung, dass die Wirkung des Urteils sich nicht nur auf 2015 erstreckt, sondern auch auf die Jahre 2012 bis 2014 anzuwenden wäre.

Deshalb empfehlen wir allen Mitgliedern einen entsprechenden Antrag an die Bezügestelle zu stellen. Einen Vorschlag zur Formulierung eines solchen Antrages halten die BG'en für euch bereit.

Wer noch in diesem Jahr den Antrag stellt, wahrt seine Ansprüche nach Auffassung der GdP bis zum Jahr 2012, rückwirkend. Erfolgt der Antrag erst im nächsten Jahr, wirkt er erst ab 2013 usw.

Die GdP hatte bereits zu Beginn dieses Jahres einen entsprechenden Sammelantrag bei der Bezügestelle gestellt. Dieser ist vor kurzem aus formalen Gründen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz abgelehnt worden, so dass zur Wahrung jeweiliger Ansprüche jeder seinen Widerspruch selbst stellen muss.

Des Weiteren wird in der Mitteilung der Bezügestelle von der Absicht berichtet, für Beschäftigte in der ZASt eine Zulage in Höhe von 120 € zu zahlen.

Nach Informationen die der GdP vorliegen, besteht derzeit tatsächlich die Absicht, ABER nicht mehr. Es sind uns keine Aktivitäten aus dem Besoldungs- bzw. Tarifbereich bekannt, die eine erhöhte Zahlung für die Verwendung in der ZASt möglich machen würden.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

*1 Hier gibt es den Musterantrag als Doc-Datei (Login zum Mitgliederbereich erforderlich!)

Hier gibt es die News zum Gespräch mit dem MF am 22.10.2015

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