FRÜHPENSIONIERUNG - Ein Irrtum geht um in Sachsen-Anhalt
...und sorgt erheblich für Verwirrung und Enttäuschung.
Für folgende Jahrgänge beträgt der Ruhegehaltsanspruch
1954: ca. 64 Prozent
1953: ca. 62-63 Prozent
1952: ca. 61-62 Prozent
1951: ca. 60-61 Prozent
1950: ca. 59-60 Prozent
1949: ca. 59 Prozent
1948: ca. 58 Prozent
jeweils von ihren ruhegehaltfähigen Bruttobezügen
Diesen Antragsruhestand können nur die Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes in Anspruch nehmen, die bis zum 31.12.2009 das 55. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag auf diesen vorgezogenen Ruhestand( Antragsruhestand) kann nur bis zum 30. Juni 2009 gestellt werden.
Wer bekommt nun 88 Prozent ? Nur für die Altersteilzeit gilt 88 Prozent!
88 Prozent vom ihrem fiktiven Nettogehalt bekommen nur die Polizisten des m.D und g.D., die in die Altersteilzeit, also mit Anspar- und Ruhephase gehen. Bisher gab es die Altersteilzeitmöglichkeit ab dem 50. Lebensjahr mit 83 Prozent. Lediglich dieser alte 83 Prozentsatz ist durch die Neuregelung für die Polizeibeamten des mittleren und gehobenen Dienstes auf 88 Prozent angehoben worden.
Wichtig! Bei Altersteilzeitbezügen drohen durch den so genannten Progressionsvorbehalt, nach der Lohnsteuererklärung ordentliche Steuernachzahlungen. So sind die angeblichen 88 Prozent vom Nettogehalt eigentlich nur die halbe Wahrheit.
Die 88-Prozent-Altersteilzeit-Regelung läuft am 1. Januar 2012 aus. Interessierte müssen also spätestens im Dezember 2011 ihre Altersteilzeit begonnen haben.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür interessieren, sollten auf jeden Fall ihre Ansprüche vorher von der Bezügestelle, oder ihr Ruhegehalt von der Beamtenversorgung in Magdeburg ausrechnen lassen.
Keine Entscheidung ohne Berechnung! Aber eigentlich wollte ich Euch nur sagen: Bleibt lieber hier, wir brauchen Euch!