Nach einen Gespräch mit dem MF:
Keine Geltendmachung oder Widerspruch wegen nicht alimentationsgerechter Besoldung erforderlich!
Der Zeitpunkt der Entscheidung bringt das Problem mit sich, dass eventuelle Ansprüche von den Beamtinnen und Beamten zeitnah, in der Regel im Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssen. Da dies eine formale Massenaktion bedeuten würde, hat die GdP mit dem Finanzministerium vereinbart, dass kein Beamter seine Ansprüche gesondert gelten machen muss, sondern die Umsetzung der Entscheidung gewissermaßen "von Amts wegen" erfolgt.
Auf den Bezügemitteilungen für Dezember wird ein entsprechender Hinweis enthalten sein.
Nach früheren Aussagen will das Finanzministerin analog zur Richterbesoldung Ansprüche rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes im Jahr 2011 berücksichtigen, soweit nicht schon für davor liegende Zeiten eine Geltendmachung erfolgt ist.
Damit wäre auch zu prüfen, ob unser Widerspruch gegen die Alimentation i.V.m. der Einführung der Kostendämpfungspauschale bzw. des Besoldungseinbehaltes Bestand haben sollte und ob wir unser Ziel, einer grundgesetzkonformen Besoldung erreicht haben. Darüber werden wir weiter informieren.
Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.