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Nach einen Gespräch mit dem MF:

Keine Geltendmachung oder Widerspruch wegen nicht alimentationsgerechter Besoldung erforderlich!

Magdeburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem das Bundesverfassungsgericht die Richterbesoldung Sachsen-Anhalt der vergangenen Jahre für verfassungswidrig niedrig bewertet hat die Landesregierung hierzu ein Korrekturgesetz eingebracht.

Für Januar 2016 erwarten wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung in Sachsen. Die A-Tabellen in Sachsen und Sachsen-Anhalt sind nahezu identisch, so dass die Entscheidung im Wesentlichen übertragbar sein dürfte.
Der Zeitpunkt der Entscheidung bringt das Problem mit sich, dass eventuelle Ansprüche von den Beamtinnen und Beamten zeitnah, in der Regel im Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssen. Da dies eine formale Massenaktion bedeuten würde, hat die GdP mit dem Finanzministerium vereinbart, dass kein Beamter seine Ansprüche gesondert gelten machen muss, sondern die Umsetzung der Entscheidung gewissermaßen "von Amts wegen" erfolgt.

Auf den Bezügemitteilungen für Dezember wird ein entsprechender Hinweis enthalten sein.

Nach früheren Aussagen will das Finanzministerin analog zur Richterbesoldung Ansprüche rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes im Jahr 2011 berücksichtigen, soweit nicht schon für davor liegende Zeiten eine Geltendmachung erfolgt ist.

Damit wäre auch zu prüfen, ob unser Widerspruch gegen die Alimentation i.V.m. der Einführung der Kostendämpfungspauschale bzw. des Besoldungseinbehaltes Bestand haben sollte und ob wir unser Ziel, einer grundgesetzkonformen Besoldung erreicht haben. Darüber werden wir weiter informieren.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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