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Die GdP informiert

Keine weiteren Anträge notwendig

Magdeburg.

Derzeit kursieren weitere Antragsformulare oder Vorschläge durch das Netz. Einerseits sollte man Widerspruch gegen die verzögerte Besoldungsanpassung oder nach dem Urteil des BVerfG zur Sonderzahlung in Sachsen gleiches für Sachsen-Anhalt einfordern.

Wir sind der Auffassung, dass diese Anträge sinnlos sind. Zwar ist das Ziel richtig, dies ist aber bereits in unserem Antrag, für den Fall der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Alimentation, enthalten.
Wir erwarten, dass im Urteil zur A-Besoldung die verspätete Übernahme des Tarifergebnisses und die Streichung der Sonderzahlung beurteilt werden.

Wir verweisen an dieser Stelle aber nochmals auf die Geltendmachung der Ansprüche für dieses Jahr.

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