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GdP - souverän, kompetent, stark

Koalitionsvertrag 2016 – Eine Analyse

Magdeburg.

Vorbemerkung
Der Ausdruck „Vertrag“ beim Koalitionsvertrag ist irreführend. Es handelt sich nicht um einen Geschäftsvertrag und auch nicht um objektives Recht.


Es fehlen die rechtliche Normierung (Gesetzgebung) und die Anerkennung durch Rechtslehre und Gerichte. Der „Koalitionsvertrag“ ist insofern nicht mehr als eine Absichtserklärung: Die Parteien werden versuchen, die Abgeordneten ihrer Fraktionen zur Unterstützung der Regierung zu bewegen. Verfügen über die Stimmen der Abgeordneten können die Partner hingegen nicht – wegen des freien Mandats; und damit können die Partner auch nicht garantieren, dass ihre Bemühungen fruchten. Daher kann bei einem Koalitionsvertrag nichts eingeklagt werden.

Jetzt Beteiligung der GdP sichern

Das voran gestellt und auch die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass es jetzt darauf ankommt, die politische Diskussion und vor allem die Beteiligung der Gewerkschaften zu nutzen, um die eine oder andere „Absichtserklärung“ im Sinne der Kolleginnen und Kollegen mit Leben zu erfüllen und zu verbessern.

amtsangemessenen Alimentation

Im Mittelpunkt der politischen Diskussion und vor allem der Beteiligung der Gewerkschaften steht für die GdP die Änderung der Beamtenbesoldung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation noch in diesem Jahr.

Das in diesem Zusammenhang die Einführung einer Jahressonderzuwendung und die Streichung der Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe und des Einbehaltes für die Heilfürsorge eine große Rolle spielen, ist wohl selbstverständlich.

Gleichzeitig werden wir an die Zusage der Vorgängerregierung erinnern, dass dies rückwirkend zum 1.4.2011 geschieht. Die Vorgehensweise der sächsischen Gewerkschaften sollte uns als Beispiel dienen.

Erhöhung des Eintrittsalters

Die geplante Erhöhung des Eintrittsalters in den Ruhestand halten wir für völlig falsch. Für Beamtinnen und Be-amte im Polizeivollzugsdienst soll dieser Zeitpunkt bis zur Besoldungsstufe A11 auf 61 Lebensjahre und ab der Besoldungsstufe A12 auf 62 Lebensjahre angehoben werden. Das wollen wir lediglich auf freiwilliger Basis.

Übrigens

war schon im letzten Koalitionsvertrag die Verlängerung der Lebensarbeitszeit vereinbart worden.

Den kompletten Koalitionsvertrag findet ihr im Internet. Auf der Webseite der GdP findet ihr auch eine Zusammenfassung der für uns wichtigen Absätze.

Uwe Petermann


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei und hier die Auszüge aus dem Koalitionsvertrag

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