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Mit uns – für Euch, eine starke Gemeinschaft!

Kurze Stellungnahme zur Position von DPolG und BDK

Magdeburg.

Nachfolgend veröffentlichen wir eine Position der DPolG und des BDK, die am 4.12.2014 mit der Überschrift "Zwei für eine Sache" verbreitet wurde, mit einigen unserer Randnotizen.

* wir habe zur besseren Übersichtlichkeit die Position von DPolG/BDK blau und unsere Position grün eingefärbt.
Zwei für eine (welche?) Sache!

    Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und Bund der Kriminalbeamten (BDK) verhandeln mit dem Innenminister auch ohne Dienstvereinbarung weiter

    Verhandlungsführer des Polizeihauptpersonalrates (Vertreter der GdP) haben den Abschluss einer Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Organisationsfortentwicklung scheitern lassen.

    Die wochenlangen Verhandlungen zum Abschluss der Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform wurden gegenüber dem Innenminister ausschließlich und allein durch den Vorstand des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) nur durch Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geführt. Diese Vertreter tragen die alleinige Verantwortung.


Logisch, Verhandlungen zu Dienstvereinbarungen können nur durch Personalräte geführt werden. Dazu waren zwei Mitglieder beauftragt, ein mögliches Ergebnis muss aber im Gremium beschlossen werden.

    Vertreter des BDK und der DPolG im Polizeihauptpersonalrat wurden zu diesen Verhandlungen durch den PHPR nicht berufen und auf deren Zuarbeiten wurde keine Rücksicht genommen.

Über den Stand der Verhandlungen wurde in jeder Sitzung des PHPR ausführlich berichtet. Die erste Zuarbeit der DPolG ist übrigens vom 26.11.2014.

    Mit einer erneuten Vorlage eines Entwurfes der Dienstvereinbarung zur sozialen Umsetzung der Organisationsfortentwicklung der Landespolizei vom 12.11.2014 wurde vom Innenminister ein kompromissfähiger Entwurf dem Polizeihauptpersonalrat vorgelegt.

In einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes des PHPR und allen PR der Behörden und Einrichtungen am 20.11.2014 wurde dieser Vorschlag einstimmig (auch durch DPolG) abgelehnt und der u.a. „Kompromiss“ dem StS mitgegeben.

    Dieser beinhaltete eine Entfernung des neuen Arbeits- oder Dienstortes zum Wohnort mehr als 40 km bis zur Besoldungsgruppe A 8 bzw. Entgeldgruppe E 8. Dieser Entwurf hätte nach Auffasung der DPolG/BDK-Vertreter im PHPR nach wenigen Nachbesserungen in der sozialen Ausgewogenheit des Punktekatalogs im § 5 Abs. 2 der DV und Veränderungen im § 6 zum Abschluss führen können.

Dieser „Vorschlag“, bedeutet, ein Härtefall entsteht bei 20 Punkten. Für einen A8/E8 bedeutet dies, dass er noch weitere 100km fahren müsste, um als Härtefall zu gelten.

    Eine weitere neue Forderung der GdP-Vertreter im PHPR war die Herabsetzung auf 30 km Entfernung vom Arbeits- oder Dienstort zum Wohnort.

Dies stimmt ja nun gar nicht, unser Vorschlag war rechnerisch eine 50km- Regelung!

    Diese Forderung hat die Dienstvereinbarung zum Scheitern gebracht.

    Nach wie vor ist für die DPolG/BDK eine sozialverträgliche und mitarbeiterfreundliche Umsetzung der Umorganisation der Polizei wichtig, dabei dürfen keine sozialen Härten entstehen. Für uns zählt der soziale Einzelfall, dem eine sozialverträgliche Lösung herbeigeführt werden muss. Sollte es den Personalräten der Polizei nicht gelingen, muss eine Lösung durch eine Härtefallkommission im Innenminsterium, die paritätisch besetzt sein muss, herbeigeführt werden.

    DPolG und BDK werden weiterhin für die Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung der Polizereform

    mit dem Innenministerium harte aber sachliche Gespräche führen, um soziale Härtefälle auszuschließen.

    sich für eine sozialverträgliche und mitarbeiterfreundliche Umsetzung der Umorganisation der Polizei einsetzen, welche aber auch den dienstlichen Erfordernissen Rechnung tragen muss.

    sich im Einzelfall für eine sozialverträgliche Lösung einsetzen.

    die schnelle Bildung einer paritätisch besetzten Härtefallkommission fordern.

    Wer kämpft kann verlieren - Wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Wer Verhandlungen abbricht und aufgibt oder bewusst durch Eskalation das Scheitern vorprogammiert, enttäuscht alle Kolleginnen und Kollegen und wird seiner Verantwortung nicht gerecht.


    Die Wahrheit kommt immer ans Tageslicht.
    DPolG und BdK, die wahren Interessenvertretungen.

    Der Landesvorstand der DPolG
    Der Landesvorstand des BDK


GdP Mit uns – für Euch, eine starke Gemeinschaft!

Hier gibt es unsere Stellungnahme als PDF-Datei.

Wer sich genau informieren möchten findet hier den Entwurf der DV vom 12.11.2014 als PDF-Datei.

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