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Land verweigert weiter rechtmäßige Zahlungen!

GdP erneut bei Staatssekretär Köhler

Magdeburg.

Vertreter der GdP trafen sich heute erneut mit Staatssekretär Köhler vom Finanzministerium. Nachdem bereits am 08.März einzelne Muster-klagen vereinbart waren, bekräftigte die GdP ihren Rechtsstandpunkt und untermauerte diesen durch ein Schreiben eines Richters des Bundes-verwaltungsgericht vom 08.03.2006 vor.

Hiernach ist für alle Ruhestandsbeamten durch dieses Urteil im Vergleich zur bisherigen Praxis eine Besserstellung eingetreten, deren Ruhegehaltssatz nach §§ 4ff BeamtVG niedriger als 35 v.H. ist.
Diese Auffassung teilte StS Köhler nicht.

Beide Seiten vereinbarten heute, dass die Musterklagen weitergeführt werden und dass alle betroffenen Beamten durch den Dienstherrn informiert werden.

Wie lange noch wird den pensionierten Polizisten das zustehende Ruhegehalt verweigert? Warum ?

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