Zum Inhalt wechseln

GdP und Land einig

Musterverfahren beim Weihnachtsgeld

Gegen die Kürzung des Weihnachtsgeld

Magdeburg.

Wir hatten vor kurzem mitgeteilt, dass die GdP gegen das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz (Kürzung Weihnachtsgeld 2003) durch mehrere Musterverfahren vorgehen wird. Nach einem Gespräch am 13.1.2004 einigten sich die GdP und Vertreter des Finanzministeriums auf die Durchführung von Musterverfahren.

Sollte die Kürzung des Weihnachtsgeldes 2003 nicht rechtens sein, wird das Land Sachsen-Anhalt allen Beamtinnen und Beamten rückwirkend das Weihnachtsgeld nach der alten Höhe zahlen.
Dafür ist aus Gründen der Gleichbehandlung keine Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs notwendig.

Das Land verzichtet auf die Einrede der Verjährung sowie auf die Geltendmachung einer Ausschlussfrist, wodurch individuelle Widersprüche nicht mehr notwendig sind.

Das Finanzministerium wird der Bezügezahlung im Februar ein entsprechendes Hinweisblatt beifügen.

This link is for the Robots and should not be seen.