GdP und Land einig
Musterverfahren beim Weihnachtsgeld
Gegen die Kürzung des Weihnachtsgeld
Sollte die Kürzung des Weihnachtsgeldes 2003 nicht rechtens sein, wird das Land Sachsen-Anhalt allen Beamtinnen und Beamten rückwirkend das Weihnachtsgeld nach der alten Höhe zahlen.
Dafür ist aus Gründen der Gleichbehandlung keine Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs notwendig.
Dafür ist aus Gründen der Gleichbehandlung keine Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs notwendig.
Das Land verzichtet auf die Einrede der Verjährung sowie auf die Geltendmachung einer Ausschlussfrist, wodurch individuelle Widersprüche nicht mehr notwendig sind.
Das Finanzministerium wird der Bezügezahlung im Februar ein entsprechendes Hinweisblatt beifügen.