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Altersdiskriminierende Besoldung

OVG - Keine Berufung durch das Land zugelassen

Klage gegen die Verweigerung der rückwirkenden Anerkennung unseres Antrags vom 29.12.2009

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Unter dem Az. 1 L 118/16 hat das OVG LSA am 23.11.2016 beschlossen, dass der Antrag des Beklagten (Land Sachsen-Anhalt) auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Halle vom 28.07.2016 abgelehnt wird.

G r ü n d e :

1. Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 28. Juli 2016 hat keinen Erfolg.

Rechtsmittel dagegen sind nicht gegeben. Der Beschluss ist unanfechtbar. Es bleibe allenfalls der Weg zum Bundesverfassungsgericht, was eigentlich fast auszuschließen ist.

Damit sind wir der Entschädigungszahlung wegen der altersdiskriminierenden Besoldung wieder ein Stück näher gekommen.

Wir haben jetzt Kontakt mit dem MF aufgenommen, um die weitere Vorgehensweise zu erfahren.

Natürlich halten wir alle Mitglieder auch zu diesem Thema auf dem Laufenden.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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