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PSR 2014 oder Polizei 2.0? – Alles nichts – oder...

Was ist am 22.4. passiert?

Magdeburg.

Am 22.04.14 fand ein Gespräch zwischen dem Innenminister, den Mitgliedern des Polizeihauptpersonalrates und den drei Vorsitzenden der Gewerkschaften und Berufsverbänden in der Polizei, zum Entwurf der Kabinettsvorlage des MI statt. Nach dem Verlautbarungen des Finanzministers, kann hier nachgelesen werden, was genau besprochen und, mit dem MI vereinbart wurde.


Folgende tatsächlichen Ergebnisse wurden in der Besprechung mit dem MI erzielt:
  1. Die Klage zur „Nichtbeteiligung“ des PHPR wird weiter geführt und der MI erkennt an, dass er den PHPR und die Gewerkschaften an dem Prozess hätte beteiligen müssen.
  2. Der MI erkennt weiter an, dass eine neue Struktur nur mit 6000 aktiven Polizeivollzugsbeamten und aktiven 1000 Bediensteten der Polizeiverwaltung funktioniert und über das Jahr 2016 hinaus festgelegt werden muss.

Weiter wurde u.a. vereinbart:

Erarbeitung einer Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Strukturreform,

  • rechtzeitige und umfassende Information und Beteiligung der Gewerkschaften und Interessenvertretungen, allgemein und über konkrete Maßnahmen der geplanten Organisationsfortentwicklung,
  • keine Absenkung der Dienstpostenwertigkeiten und der Anzahl der (höherwertigen) Dienstposten, zudem soll die Anwartschaft höhere Dienstposten weiterhin wahrzunehmen, möglichst nicht beeinträchtigt werden,
  • grundsätzliche Regelungen eines 25%igen Mindestanteils der Kriminalpolizei,
  • prozessbegleitende Evaluierung des Umsetzungsprozesses im Wege von gemeinsamen Besprechungen im Turnus von vier Wochen.

Zur Lösung weiterer strittiger Fragen wurde die Einrichtung von Arbeitsgruppen (AG) verabredet.

Die Schwerpunkte der AG wurden festgelegt und betreffen u.a.

  • Erarbeitung der Dienstvereinbarung
  • Konkretisierung der Zentralisierung der Verwaltung hinsichtlich der Aufgaben des Personals, des Zeitplanes, der Dislozierung und Begleitung des Übergangs der heutigen Zentralen Sonderdienste von der Landesbereitschaftspolizei zum Technischen Polizeiamt
  • prozessbegleitende Evaluierung der Einrichtung eines zusätzlichen Einsatzzuges in Halle insbesondere in Hinblick auf personelle und haushälterische Rahmenbedingungen.

Als Ergebnis des Gespräches wurden außerdem insgesamt 5 Punkte in der Kabinettsvorlage geändert.

Die Vertreter der Gewerkschaften und Interessenvertretungen haben diese Änderungen begrüßt und die Kabinettsvorlage insgesamt zur Kenntnis genommen.

Natürlich haben wir auch den weiteren Inhalt der Kabinettsvorlage ausführlich besprochen und auf alle Punkte unserer Kritik aufmerksam gemacht.

Einige Punkte sind als Arbeitsaufgaben in die AG verschoben worden.

Andere Kritiken z.B. zur Einrichtung der „Kornkreise“ oder der RBBs sind zur Kenntnis genommen worden.

Hierzu ist uns eine tatsächliche Evaluierung der Umsetzung zugesagt worden. Nicht zuletzt wird hier die Clearingstelle eine große Rolle spielen.


Wie geht es jetzt weiter

Das MI wird dem MF und MJ mit dem heutigen Tag eine Kabinettsvorlage (kein Gesetzentwurf) zur Mitzeichnung vorlegen. Abhängig von der Mitzeichnung wird diese am nächsten Dienstag „als strittig“ oder „als mitgezeichnet“ im Kabinett behandelt.

Wenn das Kabinett diese nicht beschließt, wird sicher der Koalitionsausschuss diese Vorlage Mitte Mai behandeln.

Im schlimmsten Fall, wird alles auf Eis gelegt….


„Alles nichts, oder“ - eine Bewertung

Die Fragen überschlagen sich, was haben wir als GdP mit diesen Gesprächen erreicht.

Ich bin der Auffassung, dass wir diesen Prozess weitergebracht haben. Der Ausgang ist allerdings offener denn je.

Fakt ist auch, wir haben die GdP und den PHPR wieder in die Beteiligung gebracht.

Wir haben dem MI eine Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung abgerungen.

Wir haben ein klares Bekenntnis, dass die DP nicht von vorherein abgesenkt werden und der verhältnismäßige Anteil der Kriminalpolizei festgeschrieben wird.

Des Weiteren haben wir dafür gesorgt, dass der MI öffentlich bekennt, dass eine Struktur nur mit 6000/1000 Beschäftigten in der Polizei funktioniert und dass eine neue Struktur über das Ende der jetzigen Legislatur bestand haben muss.

Die Klärung weiterer, wichtiger Details, wie Dienstpostenplan, RBBs oder „Kornkreise“ wird erst nach dem Kabinettsbeschluss zu 6000/1000 erfolgen. Ob sich die Landesregierung dazu entschließt, ist aus meiner Sicht offener, denn je.


1 Siehe auch Ergebnisprotokoll der Besprechung des Ministers für Inneres und Sport mit Vertretern des Polizeihauptpersonalrates (PHPR), der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter vom 22.4.2014
2 Siehe Anlage 1 des Protokolls


Und hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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