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Personalratarbeit ist nicht immer einfach!

Neues aus der BG PD Nord

Magdeburg.

Nach der Neuwahl zu den örtlichen- und – oder Stufenpersonalräten fand neben der persönlichen Weiterbildung auch eine Schulung vom 8. bis 9. September 2008 in Halberstadt im B&G Bildungs-& Gesundheitszentrum GmbH durch unseren Rechtsanwalt Frank Schröder und den stellvertretenden Landesvorsitzenden der GdP und Vorsitzenden des Polizeihauptpersonalrats, Jürgen Naatz, statt. Diese Schulung wurde hervorragend vorbereitet, und an der Durchführung gab es nichts zu bemängeln. An der rundum gelungenen Schulungsveranstaltung nahmen 18 Kolleginnen und Kollegen teil. Jeder Teilnehmer erhielt ein aktuelles Personalvertretungsgesetz und eine CD mit Anmerkungen zu den einzelnen Paragrafen.

Wie kam es zu dieser Schulungsveranstaltung? Auf Grund einer Interessentenabfrage und einer Abfrage an den AL 2 des MI wurde diese Veranstaltung entsprechend eingestuft und genehmigt. Eigentlich waren drei Tage für diese Veranstaltung geplant, zwei wurden es. Letztendlich unterliegen auch wir den Sparzwängen und so wurden alle Bewerber eingeladen.
Das komplette Personalvertretungsgesetz wurde Paragraf für Paragraf erläutert und hier und da stellten wir Unregelmäßigkeiten in der Zusammenarbeit mit anderen in den Personalräten vertretenen Gewerkschaften in der Polizei fest. So zum Beispiel: Nach der Personalratswahl führt ein Mitglied des Wahlvorstandes die konstituierende Sitzung durch. Ebenfalls wird der „neue“ Personalratsvorsitzende gewählt. Nennen wir Ihn B. Die Personalratsmitglieder unserer Gewerkschaft, die an der konstituierenden Sitzung teilgenommen hatten, sind zu der nunmehr ersten folgenden Sitzung verhindert. Folgerichtig erscheinen drei Nachfolgekandidaten, die von der ersten konstituierenden Sitzung nichts wussten. Diese drei befinden sich plötzlich auf einer konstituierenden Sitzung und es wird aus nicht ersichtlichem Grund ein neuer, und nicht B gewählt, ihn nennen wir jetzt „P“. Dieser lädt nun zu seiner ersten Sitzung, welche ja eigentlich die zweite ist, ein und unterschreibt als neu gewählter Vorsitzender hier als Stellvertreter. Ein Protokoll der ersten konstituierenden Sitzung konnte bisher nicht eingesehen werden, ebenso Gründe des eventuellen Rücktritts des erstgewählten Vorsitzenden oder Gründe, die ihn dazu eventuell animierten. Alles klar? Personalratsarbeit ist, wie ihr seht, nicht immer einfach und setzt Kenntnisse im Personalvertretungsgesetz voraus, es sei denn, man benötigt dieses Mandat, um nicht versetzt etc. zu werden, also seinen Arbeitsplatz zu behalten.

Stufenpersonalratsvorsitzender, wir nennen ihn H. schlägt eine Geschäftsordnung (Umgangsformen) vor. Diese erhält leider aufgrund von Meinungen wie: „Das brauchen wir nicht, zu lang, wir machen das auch so, wir haben doch das Personalvertretungsgesetz.“ keine Mehrheit. Verhaltensgrundregeln, an die sich jeder zu halten hätte, und in deren Erarbeitung nicht wenig Zeit steckte, wurden so nichtig. Trotzdem, lieber Kollege „H“, vielen Dank für deine Mühe und die sicher nicht wenig investierte Zeit darin.

Aber nun nur kurz meine Auffassung zur Arbeit der Gewerkschaften untereinander oder wie gehen wir miteinander um? In unserem Bereich der Polizeidirektion, nennen wir sie “X“, haben drei Gewerkschaften unterschiedliche Mitgliederzahlen. Das Ziel jeder Gewerkschaft sollte es sein, sich für seine Mitglieder einzusetzen. Gewerkschaftliche Ziele, meine ich, die in diesem Fall für die jeweiligen Mitglieder ähnlich aber nicht konkurrierend angesehen werden sollten. Das wäre und ist kontraproduktiv und in hohem Maße schädlich, denn im Prinzip will jede der drei Gewerkschaften dasselbe für seine Mitglieder erreichen. Wozu also das gezielte „Abwerben“? Ist das noch mit gewerkschaftlichen Zielen vereinbar, oder geht es gerade um diese nicht? Die Arroganz mit der uns „Wassertrinken“ predigende Gewerkschaft selber aber „Wein trinkend“ begegnet, ist wohl in nichts an Überheblichkeit zu überbieten. Ich erspare mir hier weitere Ausführungen.

Noch ganz kurz zur Polizeistrukturreform. Schön wäre es, wenn alle Kolleginnen und Kollegen bald dort angekommen sind, wo sie hingehören. Dabei sollte beachtet werden, dass ein Polizeirevier grundsätzlich so aufgestellt sein muss, das alle anfallenden Aufgaben von ihm selbst erfüllt werden können, ohne zusätzliche Kräfte anzufordern.

Heiner-Frank Schmidt

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