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Die GdP informiert

Neuerungen im Bereich des Rechtsschutzes für Beschäftigte der Landesverwaltung!

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Die Koalitionäre der jetzigen Landesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag 2021 – 2026, „Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht.“ Ihren Wunsch zum Aus-druck gebracht den „dienstlichen Rechtsschutz bei Angriffen auf Polizeikräfte“ (Randziffer 4203) zu gewähren und „Schmerzensgeldforderungen und deren Eintreibung“ zu übernehmen (Randziffer 4204) zu gewähren.

Bisher gestaltete sich die Sachlage aber so, dass bei dem Versuch von Bediensteten zur Erlan-gung von Rechtsschutz durch den Dienstherrn, dieser mit der Begründung abgelehnt worden ist, „da von anderer Seite Rechtsschutz“ zu erlangen wäre.
Mit dieser Rechtsauffassung unterlag der Dienstherr einem Irrtum und der Erlass entsprach damit nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Bereits 2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (2 L 23/12), dass es nicht in Einklang mit dem Zweck der durch § 45 BeamtStG gegebenen Ermächtigung und ermessensfehlerhaft ist, wenn dienst-licher Rechtsschutz unter Verweis auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz versagt wird.
Mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt (MBl.) LSA Nr. 38/2022 vom 7. 11. 2022 enthält der Runderlass (RdErl.) des MJ und MF vom 30. August 2022 – 14b-03029-100 a) Nummer 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. eine rechtskonforme Fassung, d.h. eine Gewerkschaftsmitgliedschaft darf der dienstliche Rechtsschutz nicht verwehrt werden. Es stellt einen kleinen Erfolg dar, bedeu-tet aber nicht, dass es sich hierbei um einen vollumfänglichen Dienstrechtschutz handelt. Des Weiteren wurde im o.g. Runderlass der Punkt 11 zur „Übernahme der notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung oder auf Freistellung von den auferlegten gerichtlichen oder außer-gerichtlichen Kosten“ bei Schadensersatzansprüchen neu geregelt.
Mit diesen Änderungen wurden zwei grundlegenden Forderungen der GdP Sachsen-Anhalt zur angemessenen Fürsorge, zur Unterstützung und zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen Rechnung getragen.
„Wir für Euch“- Der Landesvorstand

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