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Schreiben an den Innenminister

Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen im Landesbeamtengesetz

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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Magdeburg.

Die GdP begrüßt ausdrücklich die Einfügung dieser Regelung und dankt Ihnen für Ihr Engagement in dieser Sache.

Sehr geehrter Herr Minister,
die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Beamten ist nach wie vor besorgniserregend hoch. Ein guter Teil der Beamten setzt deshalb gegen dingfest gemachte Gewalttäter erfolgreich Schmerzensgeldansprüche durch, sei es im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren oder auf dem Zivilrechtsweg. Die Beamten erhalten dafür leider immer noch keinen dienstlichen Rechtsschutz, sondern müssen die Ansprüche selbst erstreiten.

Aus diesem Grund hatte ich Sie im Dezember 2015 angeschrieben und Sie gebeten, dass eine gesetzliche Lösung zu diesem Problem geschaffen wird.

Mittlerweile hat der Landtag im Landesbeamtengesetz den § 83a „Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen“ eingefügt.

Danach kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung rechtskräftig festgestellter Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten übernehmen, wenn der Beamte wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den er in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamter erleidet, einen solchen Anspruch rechtskräftig erstritten hat und die Vollstreckung über einen Betrag von mindestens 250 € erfolglos geblieben ist.

Die GdP begrüßt ausdrücklich die Einfügung dieser Regelung und dankt Ihnen für Ihr Engagement in dieser Sache.

Gleichzeitig bitte ich Sie, die notwendigen Regelungen, erarbeiten zu lassen und die Kolleginnen und Kollegen darüber zu informieren. Dabei wird Sie die Gewerkschaft der Polizei tatkräftig unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Petermann

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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