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Gegen die Benachteiligung der Senioren bei der Übernahme des Tarifergebnisses

Senioren wehren sich

UPDATE - Postkartenaktion und Online-Petition der GdP

Magdeburg.

Heute haben wir die Bestätigung des Eingangs unserer Petition erhalten. Herzlichen Dank an alle, die sich an der Postkartenaktion oder Online beteiligt haben. Natürlich informieren wir über den Fortgang weiter.

Die GdP hatte bereits in der Vergangenheit auf die Benachteiligung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich aufmerksam gemacht.
Deshalb werden wir jetzt mit einer Postkartenaktion und einer Online-Petition auf die Ungerechtigkeit bei der postulierten zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungempfängerbereich erinnern und die Mitglieder des Landtages auffordern, in Ihren Beratungen zum Gesetzentwurf diesen Aspekt nicht außer Acht zu lassen und eine gerechte und solidarische Lösung für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu finden.

Bereits Mitte Februar hatte der Landesvorsitzende Uwe Bachmann, auf Anregung des Landesseniorenvorstandes entsprechende Schreiben an die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt im Ausschuss für Finanzen, den Minister für Finanzen, die Ministerin für Inneres und Sport sowie die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz mit der Forderung gesandt, für den Zeitraum bis zur linearen Erhöhung zum 01.12.2022 einen entsprechenden Ausgleich für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu schaffen.

Mit der Vorlage des Entwurfes des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2022 wird diese Benachteiligung deutlich und soll so im Gesetz festgeschrieben werden.

Unsere Forderung als Gewerkschaft in den Tarifverhandlungen ist stets die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich. Dies haben Sie auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zeit- und wirkungsgleich bedeutet für uns, dass bestimmte Gruppen davon nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Aktuell sind jedoch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der - in einem gesonderten Tarifvertrag vereinbarten - Corona-Sonderzahlung ausgeschlossen, wenn sie nicht zum Stichtag am 29. November 2021 im aktiven Dienst standen und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 mindestens für einen Tag Anspruch auf Besoldung hatten. Die Pensionäre müssen damit einen unverhältnismäßig langen Zeitraum ohne eine finanzielle Kompensation hinnehmen. Diese Nullrunde ist vor dem Hintergrund der Inflationsrate von aktuell über sieben Prozent schwer nachvollziehbar, da die steigenden Lebenshaltungskosten nicht nur die aktiven Beamtinnen und Beamten, sondern auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger treffen. So wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu Gute kommen und die die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, aber auch die Rentnerinnen und Rentner werden dabei ausgeschlossen. Diese Benachteiligung darf sich nich weiter fortsetzen.

Die für aktive Beamtinnen und Beamte gezahlte Corona-Sonderzahlung vermochte für diese Betroffenen einen, wenn auch geringen und nicht ruhegehaltsfähigen, finanziellen Ausgleich für die stetig steigende Inflation zu schaffen. Für die Versorgung wurde hingegen kein Ausgleich geschaffen. Diese müssen die aktuell hohe Inflation von über sieben Prozent als Realversorgungsverlust hinnehmen.

Die Postkarte wurde durch den Kollegen Peter Dunsch (ehemals im LKA tätig) gestaltet und wird durch die Bezirksgruppen bereitgehalten. Bitte füllt diese rasch aus und übergebt diese wieder den Verantwortlichen der BG.

Über unsere Webseite, den Social-Media-Kanälen und den QR-Code könnt ihr euch außerdem an der Online-Petition beteiligen.

oder QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet scannen und dann unterschreiben

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