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"Gut, dass es uns gibts!"

GdP für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern

HAlle.

Die 6. Landesseniorenkonferenz der GdP beauftragt denLandesvorstand in gemeinsamen Aktionen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Mitgliedsgewerkschaften sowie mit den Landesorganisationen des Sozialverbandes Deutschland, der Volkssolidarität und dem Bund der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen des Landes Sachsen- Anhalt - im Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern - dafür einzutreten, dass der Vorschlag der Gewerkschaft ver.di zur stufenweisen Angleichung des Rentenwert Ost an den Rentenwert West weiter verfolgt wird.

Antrag an Landesdelegiertentag - eingereicht von der Landesseniorengruppe
Der Landesdelegiertentag möge beschließen:

Der Landesvorstand des GdP - Landesbezirkes Sachsen- Anhalt wird beauftragt in gemeinsamen Aktionen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Mitgliedsgewerkschaften sowie mit den Landesorganisationen des Sozialverbandes Deutschland, der Volkssolidarität und dem Bund der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen des Landes Sachsen- Anhalt - im Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern - dafür einzutreten, dass der Vorschlag der Gewerkschaft ver.di zur stufenweisen Angleichung des Rentenwert Ost an den Rentenwert West weiter verfolgt wird.

Begründung:

Es ist 20 Jahre nach der Herstellung der Einheit Deutschlands keinem Rentner in den neuen Bundesländern verständlich zu machen, warum der Rentenwert Ost mit 23,34 € gegenüber dem Rentenwert West mit 26,56 € seit dem 01.07.2008 bei 87,88 % steht. Das heißt der Rentewert Ost ist um 12,12 % niedriger als der Rentenwert West.

Bedeutet im Klartext der Rentenwert Ost ist um 3,22 € geringer als der Rentenwert West.

Es gibt in den Reihen der Polizei in Sachsen- Anhalt zahlreiche Arbeitnehmer die als Arbeiter und Angestellte mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eine Rente erhalten.

Darüber hinaus ist in den neuen Bundesländern so auch in Sachsen- Anhalt der Anteil der Pensionäre, die als Angehörige der Volkspolizei in den Dienst der Polizei in Sachsen- Anhalt übernommen wurden und denen die Vordienstzeiten in der Volkspolizei nicht auf die Pension angerechnet wird sehr hoch. Diese Kolleginnen und Kollegen beziehen nach dem 65. Lebensjahr neben der Pension, die sie als Polizeivollzugsbeamter im Bundesland Sachsen- Anhalt erdient haben für die Zeit als Volkspolizist ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Pension und Rente werden miteinander verrechnet und nicht einfach addiert.

Dieser Personenkreis ist von dem niedrigeren Rentenwert Ost gegenüber dem Rentenwert West betroffen.

Ein Anheben des Rentenwertes Ost in den bisherigen Schritten würde dazu führen, dass die gegenwärtig lebende Rentnergeneration diese Angleichung nicht mehr erlebt.

Von der heutigen Rentnergeneration haben aber die zur Wende 45 jährigen bis 60 jährigen einen entscheidenden Anteil an der Veränderung der politischen Verhältnisse in Deutschland geleistet und viele Entbehrungen auch bei der Rente hinnehmen müssen.

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