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Tarifergebnis erzielt

TV-L Tarifrunde 2019

#hermitmehr2019 - #gdptutgut

Potsdam/ Magdeburg.

Gestern, am späten Abend sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder mit einem Abschluss beendet worden. Auch im Verlaufe des dritten Verhandlungstages war nicht klar, ob es einen Abschluss geben wird. Nicht nur zwischen der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften gab es genügend Dissens, sondern auch innerhalb des Arbeitgeberlagers herrschte Uneinigkeit.

GdP-Bundesvorsitzender Malchow: „mehr als zufriedenstellendes Ergebnis“

Uwe Bachmann, Landesvorsitzender der GdP am 26.2.2019 in Halberstadt.
Die Vertreter der Arbeitgeber bestanden darauf, dass jegliche Verbesserung in der Entgeltordnung durch die Beschäftigten mit gegenfinanziert werden sollten. Für die Gewerkschaften war dieses Ansinnen unter keinen Umständen akzeptabel. Eher, so die einhellige Meinung der Tarifkommissionen, sollte auf die gewünschten Änderungen in der Entgeltordnung verzichtet werden.
Gegen 22.00 Uhr wurde dann der Bundestarifkommission der GdP folgender Vorschlag vorgelegt. Diese wurden dann intensiv beraten und das Für und Wider abgewogen.

Anhebung der Tabellenentgelte in 3 Stufen im Gesamtvolumen von 7,8 % zuzüglich Zinseszinseffekt ergibt das 8 %.

      1.1.2019 → 3,2 % mindestens aber 100 €

      1.1.2020 → 3,2 % mindestens aber 90 €

      1.1.2021 → 1,4 % mindestens aber 50 € bis 30.9.2021.

In dem Gesamtvolumen ist eine Erhöhung der Erfahrungsstufe 1 um insgesamt 11 % ebenfalls in 3 Stufen eingepreist.

Somit ergibt sich daraus eine Laufzeit von 33 Monaten.


    · Erhöhung der Auszubildendenvergütungen zum 1.1.19 und 2020 um jeweils 50 €

    · Zusätzlich erhöht sich der Urlaubsanspruch für Azubis auf 30 Tage.

    · Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung in den Entgeltgruppen 1-8 von 100 €, Entgeltgruppen 9-14 von 180 € mit den bestehenden Regelungen zur Dynamisierung gem. Protokollerklärung zu §17 Absatz 4 Satz 2.

    · die Entgeltgruppe 9 teilt sich zukünftig in die EG 9a (ehemals kleine) und 9b (große), beide Gruppen haben 6 Stufen und die „normalen Stufenlaufzeiten“, Besitzstandesregelungen werden vereinbart

    · zur Kompensation der Kosten wird die Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L) für die Jahre bis 2022 auf dem Niveau 2018 eingefroren; für das Tarifgebiet Ost wird vorher aber die Angleichung auf Westniveau durchgeführt.


Nach intensiven Diskussionen stimmte die Bundestarifkommission der GdP mehrheitlich diesem Vorschlag am 3. März 2019 um 00.05 Uhr zu.

Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger

Die GdP erwartet, dass das Ergebnis jetzt entsprechend dem Koalitionsvertrag* die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger erfolgt.

*"Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten werden künftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt." (Koalitionsvertrag für eine Regierungszusammenarbeit in der siebten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt, Seite 43)“.

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