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Altersdiskriminierende Besoldung

Verwaltungsgericht Halle bestätigt GdP-Position

Halle.

Im heutigen Gerichtsverfahren vor dem VG Halle gaben die Richter den GdP-Kollegen vollumfänglich Recht und verurteilten das Land zur vollständigen Entschädigungszahlung rückwirkend bis zum August 2006.

Ursachen des Rechtsstreites war die Frage, ob der Widerspruch der GdP vom Dezember 2009 auch rückwirkend entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen seine Wirksamkeit entfaltet. Das Land war bisher der Auffassung, dass der Widerspruch lediglich mit Beginn des Einlegens im Dezember 2009 bis zur Neugestaltung des Besoldungsrechts zu sehen ist.
Die zweite Rechtsfrage in diesem Zusammenhang war, ob das abgesprochene Verfahren zwischen Finanzministerium und GdP rechtswirksam ist.

In beiden Rechtsfragen urteilte das VG Halle zu Gunsten der GdP.

Es bleibt jetzt abzuwarten, ob das Land gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

Darüber werden wir weiter berichten.

An unserem Info-Stand und im Gericht habe sich ca. 20 Kolleginnen und Kollegen getroffen. Im Gerichtssaal waren auch fast alle Plätze belegt.

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt

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