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GdP - Souverän, kompetent und stark

Weiteres Urteil zum § 14a BeamtVG – Schreiben an den MF

2. Nachtrag zur 8. GdP-Sicherheitskonferenz

Magdeburg.

Am Rande der 8. GdP-Sicherheitskonferenz übergab der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Uwe Petermann einen Brief an den Finanzminister Bullerjahn. In diesem Brief machte der Landesvorsitzende auf ein neues Urteil des 2. Senates des BVerwG vom 12.11.2009, Az. 2 C 29/08 aufmerksam und bat den Minister um Stellungnahme, ob dieses Urteil auf die Rechtsanwendung des § 14a in Sachsen-Anhalt haben wird.

Da wir nicht ausschließen wollen, dass durch dieses Urteil die Anwendung des § 14a in Sachsen-Anhalt für die amtsunabhängige Versorgung positive Folgen hat, werden wir dieses Urteil auch von unabhängiger Stelle prüfen lassen und euch über das Ergebnis informieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 23.06.2005 ein Urteil erlassen hatte, dass unserer Ansicht zu einer höheren Pension führen muss. Leider hat das Land Sachsen-Anhalt die Rechtsansicht des BVerwG nicht geteilt und eine vollständige Umsetzung des Urteils verweigert. Es war der Meinung, dass im Bereich der amtsabhängigen Versorgung eine Umsetzung des Urteils möglich ist, im Bereich der amtsunabhängigen Versorgung (bis BesGr. A 11) aber zu einer Verringerung der derzeitigen Pensionshöhe führen würde.

Die GdP hatte deshalb mit dem Land die Führung von Musterprozessen vereinbart. Durch uns wurde erfolglos der Rechtsweg ausgeschöpft. Alle Verwaltungsgerichte des Landes haben die Rechtsansicht des Landes bestätigt. Eine von uns gegen die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt eingelegte Verfassungsbeschwerde, wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

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