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Wichtige Info zur Alimentationspflicht

Gespräch im MF

Magdeburg.

Am 26.02.2015 hat die GdP für ihre Mitglieder auch Wider-spruch gegen die Alimentation i.V.m. der Einführung der Kostendämpfungspauschale bzw. des Besoldungseinbehaltes bei der zuständigen Oberfinanzdirektion Magdeburg eingelegt.

In dem Widerspruch wurde beantragt,
    1. die Besoldung - auch mit Wirkung für die Vergangenheit - so festzusetzen, dass diese nicht mehr gegen das in Artikel 33 Absatz 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip verstößt,
    2. für das Jahr 2014 und für die vergangenen Jahre - soweit der Anspruch noch nicht verjährt ist - eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) zu zahlen und
    3. die Aufhebung der Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale bzw. des Besoldungseinbehaltes.
Dieser Antrag dient insbesondere zur Hemmung der Verjährung.

Die GdP wird in Kürze alle Mitglieder bitten, dem Landesvorsitzenden eine entsprechende Vollmacht zur weiteren Vertretung zu erteilen.

Aus den genannten Gründen ist ein persönlicher Widerspruch entbehrlich.

Gespräch im MF

In einem Gespräch des Landesvorsitzenden, Koll. Uwe Petermann mit dem Staatssekretären des MF, StS Felgner und des MJ, StS Wünsch am 20.07.2015 ging es um die Auswirkungen des Urteils des BVerfG zur „Richterbesoldung“.

Die Landesregierung wird NUR einen Gesetzentwurf zur Änderung der „Richter-Besoldung“ vorlegen. Auf Nachfrage gab das MF an, dass derzeit auch über die A- und B- Besoldung durch das BVerfG entschieden wird und man das Urteil abwarten wird.

Die Gesprächsteilnehmer sind sich einig, dass die zukünftigen Regelungen der Verfahrensweise für die Herstellung der grundgesetzlich konformen R-Besoldung auch für die A- und B- Besoldung gelten wird, sofern das BVerfG in gleicher Weise urteilt.

Dazu werden wir weiter berichten.

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