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Mitglieder-Info

Amtsangemessene Alimentation

2018 doch ein Widerspruch

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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Magdeburg.

Liebe Kollegen und Kolleginnen,
der Finanzminister hat per Erlass erklärt, dass wir 2018 auf Widersprüche zur Alimentation verzichten können. In diesem Erlass ist ausdrücklich das anhängige Verfahren für Kolleginnen und Kollegen mit 3 oder mehr Kindern ausgeschlossen.

Wir halten es hier für geboten, dass die Betroffenen mit 3 oder mehr Kindern einen Widerspruch einlegen.

Den Vordruck erhaltet ihr bei eurer Bezirksgruppe, im Mitgliederbereich der GdP oder in der Geschäftsstelle der GdP.

Dieser Widerspruch muss selbständig bis zum Jahresende eingelegt werden. Achtet bitte auf den Nachweis der Einreichung.

Der Landesvorstand

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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