Mitglieder-Info
Amtsangemessene Alimentation
2018 doch ein Widerspruch

Wir halten es hier für geboten, dass die Betroffenen mit 3 oder mehr Kindern einen Widerspruch einlegen.
Den Vordruck erhaltet ihr bei eurer Bezirksgruppe, im Mitgliederbereich der GdP oder in der Geschäftsstelle der GdP.
Dieser Widerspruch muss selbständig bis zum Jahresende eingelegt werden. Achtet bitte auf den Nachweis der Einreichung.
Der Landesvorstand