Zum Inhalt wechseln

Zur Hälfte falsch ist immer noch falsch….

Kürzung der Ausgleichstage bei Krankheit teilweise zurückgenommen.

Magdeburg.

Die Auslegung der Tarifverträge durch das Land wird zunehmend grotesk.

Ende letzten Jahres wollte das Finanzministerium die Ausgleichstage bei Krankheit kürzen. Der dagegen gerichtete Protest der GdP zeigt nun Wirkung. Nach dem jetzigen Schnellbrief (14.1-8603/3) soll es eine Anrechnung nur noch nach dem 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum geben.
Zur Hälfte falsch bleibt aber auch falsch. Nicht nur, dass im Tarifvertrag selbst keine Kürzungsmöglichkeit vorgesehen ist, eine Anrechnung verstößt auch gegen das Lohnausfallprinzip (vgl. BAG Urt. v. 13.2.2002, 5 AZR 470/00).
Wir halten die neuerliche „Auffassung“ des Finanzministeriums auch für falsch und werden ggf. rechtlichen Beistand leisten.

Wir fordern deshalb: Hände weg vom Tarifvertrag! Keine Kürzung von Ausgleichstagen bei Krankheit
This link is for the Robots and should not be seen.