"Gut, dass es uns gibt!"
Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte und HEILFÜRSORGERECHTIGTE
Treten Sie mit DENT-FEST auf die Zuzahlungsbremse.
DENT-FEST richtet sich speziell an die Heilfürsorgeberechtigten, die …
- mit einfacherem Zahnersatz zufrieden sind
- eine starke Absicherung zum günstigen Beitrag suchen
- eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und
- Leistungen ab dem 1. Tag ohne Wartezeiten wünschen
DENT-FEST lässt sich um Z50-3 erweitern. Das ist besonders interessant, wenn Sie……
……bessere Leistungen für höherwertigen Zahnersatz wünschen sowie Zahnbehandlung (z.B. Inlays) und Kiefernorthopädie absichern möchten.
WAS ZAHLT DIE HEILFÜRSORGE ?
Grundsätzlich ist die Erstattungsgrundlage der Heilfürsorge die so genannte Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelversorgung ist eine einfache Zahnersatzausführung. Sie als Heilfürsorgeberechtigter erhalten bei einer Zahnersatzmaßnahme i.d.R. den doppelten Festzuschuss. Der doppelte Festzuschuss entspricht 100 % der Regelversorgung. Besondere Lücke bei der Bundespolizei: Bei den Material- und Laborkosten werden selbst im Rahmen der Regelversorgung nur 40% übernommen.
Die Heilfürsorge gewährt diese Leistungen unabhängig davon, ob der Beamte entsprechende Zahnvorsorge betreibt oder nicht.
WARUM BENÖTIGEN SIE ALS HEILFÜRSORGEBERECHTIGTER EINE ZAHNERGÄNZUNG ?
Bei einer Regelversorgung verbleiben Ihnen Eigenanteile, wenn der Zahnarzt sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Beträge hält. Bei Bundespolizisten entsteht generell auch bei einfacher Regelversorgung eine Eigenbeteiligung in Höhe von 60 % der Material- und Laborkosten.
Noch höhere Eigenbeteiligungen entstehen, wenn eine bessere Behandlung in Form einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung gewährt wird. Das ist in der Praxis sehr häufig der Fall. Bedarf für ergänzenden Zahnversicherungsschutz ist für Sie als Heilfürsorgeberechtigter damit in jedem Fall vorhanden.
Anders als viele Mitbewerber kennen wir keine Beschränkung auf das kassenärztliche Niveau; wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte. Ihre Leistungen erhalten sie im tariflichen Rahmen auch für Inlays und Implantate.
Weitere Leistungen auf einen Blick (bei Zusatz-Tarifen ) könnten z.B. sein :
- bei Brillen u. Kontaktlinsen Kurtagegeld, Auslandsreise- Krankenversicherung, Heilpraktiker u.
- Naturheilkunde durch Ärzte, Hilfsmittel, Heilmittel, Haushaltshilfe/Medikamente, Tarifliche
- Vorsorgeuntersuchungen, Neugeborenen- Vorsorge, Schutzimpfungen bei Reisen und Stationär.
Sollte ich jetzt Ihr Interesse geweckt haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner der Signal-Iduna (PVAG) oder an mich ( Ingrid Bauer, Telef.Nr. 039268 92052, 01716422290)
Ihre Anfragen werde ich dann sofort bearbeiten.