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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Januar 2006 sind u.a. folgende Themen zu finden...


Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
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FDP-Symposium - Polizei mit oder ohne Zukunft?

Magdeburg. Eine Überraschung war es schon, als den Gewerkschaften und Berufsvertretungen der Polizei Sachsen-Anhalts vor einigen Wochen eine Einladung der FDP-Landtagsfraktion ins Haus flatterte. Guido Kosmehl, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, lud am 24.November 2005 zu einem Symposium zur „Zukunft der Polizei in Sachsen-Anhalt“ ein.

Jetzt ohne Zuzahlung

Innenminister Jeziorsky sah sich gezwungen, von seinen Plänen der Zuzahlung für Schutzwesten öffentlich Abstand zu nehmen.

Arbeitsmedizin – Vorsorgeuntersuchung - was muss ich wissen?

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Polizeivollzugsbeamte ist ein Angebot des Dienstherrn...

Öffentliches Dienstrecht - Mehr Vertrauen!

Wie uns vor kurzem der Anwalt in einer Disziplinarsache mitteilte, hat das Innenministerium Sachsen-Anhalts eine Disziplinarentscheidung einer Polizeidirektion während der mündlichen Verhandlung aufgehoben.

Öffentliches Dienstrecht - Weihnachtsgeldverfahren vor BVerfG

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 06.09.2005 als erstes Gericht in Sachsen-Anhalt eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Sonderzahlungen im Jahr 2003 getroffen.

Seminarplan 2006

„Blau ist nicht neu!

Man hat unlängst vernommen, dass Sachsen-Anhalts Polizei die Uniformfarbe wechseln und in Blau eingekleidet wird.

Bezirksgruppe Halberstadt - Weihnachtsfeier im „Schwejk“

Am 23.11.2005 feierte der Vorstand der Bezirksgruppe wie jedes Jahr das Weihnachtsfest.

„Top-fit mit Ju-Jutsu“- erstes Seminar der Polizei

Vom 14. bis 16. Oktober 2005 trafen sich Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte zum ersten bundesweiten Ju-Jutsu-Seminar.

Kurz berichtet - Zitat

FDP-Symposium - Polizei mit oder ohne Zukunft?

Magdeburg. Eine Überraschung war es schon, als den Gewerkschaften und Berufsvertretungen der Polizei Sachsen-Anhalts vor einigen Wochen eine Einladung der FDP-Landtagsfraktion ins Haus flatterte. Guido Kosmehl, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, lud am 24.November 2005 zu einem Symposium zur „Zukunft der Polizei in Sachsen-Anhalt“ ein.

Überraschend war die Einladung auch deshalb, weil sich niemand an ein solches Schreiben von einer Landtagsfraktion und schon gar nicht von der der FDP erinnern konnte. Vielen Kolleginnen und Kollegen sind die Worte des FDP-Chefs Westerwelle noch in guter Erinnerung, der die Gewerkschaftsfunktionäre vor dem Bundestagswahlkampf als „die wahre Plage in Deutschland" bezeichnet hatte.

Trotzdem, oder vielleicht gerade wegen der FDP-Polemik hatte sich eine Gruppe von GdP-Kollegen an diesem kalten Herbstabend in den Magdeburger Landtag aufgemacht, um mit der FDP und Innenminister Klaus-Jürgen Jeziorsky zu diskutieren. Auch die anderen Berufsvertretungen hatten die Einladung angenommen und einige Funktionäre geschickt.

Zu Beginn der Veranstaltung versuchte sich Gastgeber Guido Kosmehl an einer Einschätzung der Lage der Polizei in unserem Bundesland. Das hörte sich schon kräftig nach Landtagswahlkampf an, denn da war zunächst von der Ausrüstung die Rede, die trotz geringer Finanzmittel schrittweise eingeführt worden sei und auch die persönlichen Schutzwesten wurden als sinnvoll bewertet. Eine Aussage ließ dann aber doch aufhorchen: „Innere Sicherheit dürfen wir nicht von der finanziellen Ausstattung abhängig machen,“ sagte der innenpolitische Sprecher der FdP- Landtagsfraktion. Er ließ aber offen, was er damit genau meinte. Man konnte aber vermuten, dass damit tatsächlich wohl nur die Kosten für die Ausstattung und nicht für die Entlohnung und Besoldung der Beschäftigten gemeint war.

„Die Haushaltssituation hat uns zu 50 Prozent einen Strich durch die Rechnung gemacht,“ sagte Guido Kosmehl und meinte nun die Personalentwicklung in der Polizei, die an einem Punkt sei, wo unbedingt mehr Einstellungen notwendig werden. „Wenn wir eine Polizeidichte von 1:365 erreichen wollen, müssen wir mehr als 70 Bewerber einstellen.“ Damit bestätigte der FDP Sprecher, dass genau an der falschen Stelle gespart wurde. Zur Erinnerung: Vor Jahren hatte die GdP gerade darauf und auf die fatale Altersstruktur in der Polizei hingewiesen.

„170 Neueinstellungen pro Jahr sind notwendig,…“

Dieses Thema scheint auch den Innenminister zu bewegen, der nach Guido Kosmehl sprach und sogar viel höhere Zahlen nannte. „170 Neueinstellungen pro Jahr sind notwendig, um die Zielzahl von dann noch 7000 Polizeivollzugesbeamten halten zu können, bemerkte Minister Jeziorsky. Zuvor hatte er natürlich seine Politik und die Erfolge der Polizei in Sachsen-Anhalt gelobt.

Nach einigen Dementis kommt sie nun auch nach Sachsen-Anhalt: die blaue Polizeiuniform. Minister Jeziorsky gab zu, dass es konkrete Pläne in seinem Ministerium gibt und man sich die Uniformen in Hessen schon angesehen habe. Er kündigte die ersten Anschaffungen für Ende 2006/Anfang 2007 an. Offen ist die Finanzierung, denn alles soll möglichst „kostenneutral“ erfolgen. Möglicherweise müsse die Anschaffung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Über ein besonders kreatives Finanzierungsbeispiel für die neue Uniform wusste der Innenminister aus Hamburg zu berichten. Dort hatten die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammer der Innenbehörde zur Anschaffung der blauen Uniform ein zinsloses Darlehen gewährt, was nun zurückgezahlt wird. Er ließ offen, ob es in Sachsen-Anhalt ähnliche Überlegungen gibt.

Zunächst schienen in der anschließenden Diskussion die sozialen Interessen der Polizeibeschäftigten keine Rolle zu spielen.

Fahndung ohne Polizeibeamte?

Doch dann stellte der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt dem Minister die Frage, wie man im Innenministerium die Beförderungsproblematik zu lösen gedenkt. „Das Problem ist, dass keine Stellen vorhanden sind. Ein Stellenhebungsprogramm ist dringend notwendig,“ stellte Karsten Schmidt fest. „Es ist unzumutbar, wenn sich Kollegen über zehn Jahre im Eingangsamt befinden,“ sagte der Landesvorsitzende weiter. Ein weiteres brennendes Problem sprach Uwe Petermann, stellvertretender GdP-Landesvorsitzender an: „Wenn wir heute eine landesweite Ringalarmfahndung hätten, dann würden wir wahrscheinlich gar nicht genug Polizeibeamte zusammenbekommen, weil wegen des bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements (BSM) gar nicht genug im Dienst sind. Die Motivation ist bei den Kollegen im Keller und der Krankenstand geht nach oben!“ Der Minister meinte, dass er für vieles, was mit dem BSM zusammenhängt, Verständnis habe, aber an dieser Dienstregelung festhalten wolle. „Ich weiß, dass es da knirscht und knarrt, aber man muss doch flexibel auf den unterschiedlichen Bedarf eingehen,“ sagte er weiter.

Innenminister gegen eigene Landesbesoldung

Weitere wichtige Fragen stellte Frank Schröder, Organisationssekretär im GdP-Landesvorstand dem Innenminister: „Wie steht Sachsen-Anhalt zu den Beschlüssen der Föderalismuskommission und einer möglichen Landesbesoldung? Wird es die 100-Prozent-Bezahlung im Jahr 2009 geben? und Wie könnte eine mögliche Polizeistrukturreform aussehen?“ Die erste Frage beantwortete Minister Jeziorsky mit einer klaren Ablehnung der Landesbesoldungen, darin sei er sich mit fast allen Innenministern der Länder und Ministerpräsident Böhmer einig. Er gehe weiter davon aus, dass im Jahr 2009 auch in Sachsen-Anhalt 100 Prozent bezahlt werde.

Guido Kosmehl legte noch nach und erklärte: „Die FDP im Bund und im Land lehnt weitere Öffnungsklauseln ab, weil wir den Wettbewerb nicht gewinnen können. Auch die Landtagsfraktion, einschließlich des Finanzministers, ist dieser Meinung.“

Zu einer möglichen neuen Polizeistruktur vertraten der FDP-Sprecher und der Innenminister die Auffassung, dass diese erst nach der Kreisreform, also nach dem 1. Juli 2007, in Kraft treten könne. Bis dahin habe man genügend Zeit, alles vorzubereiten. Klar sei allerdings schon jetzt, dass die Zahl der Polizeidirektionen reduziert werden müsse. Denn die neuen elf Landkreise mit elf Polizeirevieren würden auf keinen Fall zu sechs Polizeidirektionen passen. Der Innenminister lud die Polizeigewerkschaften ein, ihre Vorstellungen bei der Vorbereitung der Polizeistruktur mit einzubringen und schlug Gespräche darüber vor.

Es fehlt an Vertrauen

Mit einer gehörigen Portion Skepsis und gemischten Gefühlen verließen die GdP-Vertreter den Landtag. Auch nach dem Schluss des Symposiums war nicht klar, wie die Diskussionen einzuordnen sind. Dazu fehlt es an Vertrauen in die Arbeit der Landespolitiker. Ob die jetzigen Verantwortlichen dieses Vertrauen noch gewinnen können, mag bezweifelt werden. Wenn die Wortwechsel dazu beigetragen haben, den Polizeibeschäftigten in Sachsen-Anhalt ein bisschen mehr Zukunft als heute zu sichern, wäre schon viel erreicht.

Lothar Jeschke

Jetzt ohne Zuzahlung

Magdeburg. Kurz nach einer FDP-Veranstaltung am 24.11.2005 (Siehe oben) sah sich Innenminister Jeziorsky gezwungen, von seinen Plänen der Zuzahlung für Schutzwesten öffentlich Abstand zu nehmen. Zuvor hatte ihn die GdP mit den Ergebnissen einer Umfrage konfrontiert, die unsere Gewerkschaft gestartet hatte, um die genauen Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen in Sachen persönlicher Schutzweste zu erfahren.

Von den 185 gegebenen Antworten sind 86,49 Prozent (160) der Meinung, dass sie eine persönliche ballistische Unterzieh- Schutzweste benötigen, sich aber die Zuzahlung nicht leisten können. Nur 10,27 Prozent (19) benötigen ebenfalls eine persönliche ballistische Unterzieh-Schutzweste und würden dafür auch zuzahlen. 3,24 Prozent (6) würden bei Bedarf auf den Pool zugreifen.

Nach einem Zwischenfall am 2. November 2005 bei dem auf den Wagen einer Zivilstreife geschossen wurde (DP berichtete), forderte der GdP-Landesvorsitzende, Karsten Schmidt, den Innenminister auf, den Weg für die vollständige Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten freizumachen und dafür zu sorgen, dass alle Polizeibeamten den notwendigen Schutz endlich erhalten.

Nach einer Information des GLBV

Arbeitsmedizin – Vorsorgeuntersuchung - was muss ich wissen?

1. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Polizeivollzugsbeamte ist ein Angebot des Dienstherrn im Rahmen der Ausübung seiner Fürsorgepflicht auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes. Sie ist eine umfassende tätigkeitsbezogene ärztliche Vorsorge und Beratung, die auf der Grundlage verschiedener berufsgenossenschaftlicher Grundsätze aus dem gewerblichen Bereich, die auch für das Berufsbild des Polizeivollzugsbeamten relevant sind, erfolgt. Die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist grundsätzlich freiwillig. Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird der Personalstelle und dem Polizeivollzugsbeamten schriftlich mitgeteilt. Hierbei kommen folgende vier verschiedene Mitteilungen in Betracht:


    – keine gesundheitlichen Bedenken,

    – gesundheitliche Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen,

    – befristete gesundheitliche Bedenken,

    – dauernde gesundheitliche Bedenken.


Ergänzend zum Ergebnis der Untersuchung erteilt der Polizeiarzt Bemerkungen und Auflagen bezüglich der Auswirkungen festgestellter gesundheitlicher Bedenken auf die Ausübung bestimmter dienstlicher Tätigkeiten mit. Hierbei unterbreitet er Vorschläge, durch welche geeigneten Maßnahmen eine positive Beeinflussung der festgestellten Bedenken möglich ist.

2. Abweichend vom o. g. Grundsatz der Freiwilligkeit besteht aufgrund der speziellen dienstlichen Verwendung als Polizeivollzugsbeamter die Verpflichtung zur Teilnahme an der


    – arbeitsmedizinischen Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Polizei gegen Gehörschäden (RdErl. vom 17.12.1992, geändert durch RdErl. vom 28.06.2005) und

    – Untersuchung zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Polizeidienstkraftfahrzeugen nach der Fahrerlaubnisverordnung (RdErl. vom 07.12.1999)


Bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung gegen Gehörschäden ist der Polizeivollzugsbeamte zur Teilnahme am Hörtest verpflichtet.

Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Polizeidienstkraftfahrzeugen ist die Durchführung einer ärztlichen Befragung (Anamneseerhebung ), einer körperlichen Untersuchung, eines Sehtestes und eines Urinstreifentestes in jedem Fall vorgegeben.

Bei beiden o. g. Pflichtuntersuchungen kann der Polizeiarzt, sofern er es aus ärztlicher Sicht für die Vornahme der Beurteilung für notwendig erachtet, weitergehende Untersuchungen veranlassen (z.B. Erhebung von Laborparametern, andere technische Untersuchungen, Beteiligung von Fachärzten). Hierzu hat der Polizeiarzt dem Polizeivollzugsbeamten die medizinische Notwendigkeit zu erläutern und das Einverständnis des Polizeivollzugsbeamten einzuholen. Lehnt der Polizeivollzugsbeamte weitergehende Untersuchungen ab, wird die Personalstelle schriftlich informiert, dass auf Grund der fehlenden Einwilligung zur Erhebung medizinisch notwendiger Befunde eine ärztliche Beurteilung nicht möglich ist. Bestehen aus ärztlicher Sicht im Einzelfall erhebliche medizinische Bedenken, so muss der Polizeiarzt trotz fehlender weiterer Abklärung die Untersuchung mit vorläufig bestehenden gesundheitlichen Bedenken abschließen. Somit geht der Polizeivollzugsbeamte bei fehlender Kooperationsbereitschaft das Risiko ein, dass die Personalstelle eine polizeiamtsärztliche Abklärung bis hin zur Beurteilung der Polizeidienstfähigkeit nach § 119 Beamtengesetz Sachsen- Anhalt veranlasst.

3. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist keine turnusmäßige Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne. Sie ist jedoch ein wichtiges Element zur rechtzeitigen Erkennung von Erkrankungen und ermöglicht Maßnahmen der ggf. notwendigen polizeiärztlichen Intervention, die einen dauerhaften Erhalt der Polizeidienstfähigkeit und eine Vermeidung von Untersuchungen zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit nach § 119 Beamtengesetz Sachsen- Anhalt zum Ziel haben.

Detaillierte Informationen zum Thema folgen in einem Artikel von Herrn Medizinaldirektor Dr. Schmitt in der nächsten Ausgabe.

Nach Informationen des Ltd. Polizeiarztes Dr. Pedal

Öffentliches Dienstrecht - Mehr Vertrauen!

Magdeburg. Wie uns vor kurzem der Anwalt in einer Disziplinarsache mitteilte, hat das Innenministerium Sachsen-Anhalts eine Disziplinarentscheidung einer Polizeidirektion während der mündlichen Verhandlung aufgehoben.

Das Gericht hat während der Verhandlung ausführlich darauf hingewiesen, dass es sehr ärgerlich sei, über einen derartigen Fall verhandeln zu müssen. Offensichtlich habe sowohl die Polizeidirektion, als auch das Innenministerium die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich des Verhaltens des Kollegen und der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gründlich verkannt. Das Gericht brachte seinen Unmut bezüglich der Tatsache, dass die betroffene Polizeidirektion allein für die Bearbeitung von Disziplinarverfahren extra eine Planstelle besetze, deutlich zum Ausdruck.

Nach Auffassung des Gerichts müsste jeder Polizeibeamte bei dem kleinsten Fehltritt damit rechnen, dass gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde. Dies trage nach Auffassung des Gerichts eindeutig zur Demotivierung der Polizeibeamten bei. Ferner führt das Gericht aus, dass die Polizeidirektion gut beraten sei, ihren Beamten mehr Vertrauen und Freiraum entgegenzubringen.

Nach diesen eindeutigen Argumenten des Gerichts riet der Vorsitzende Richter dringend dazu, die Disziplinarverfügung aufzuheben. Dies wurde dann durch das Innenministerium auch erklärt.

Uwe Petermann, GLBV

Öffentliches Dienstrecht - Weihnachtsgeldverfahren vor BVerfG

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 06.09.2005 als erstes Gericht in Sachsen-Anhalt eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Sonderzahlungen im Jahr 2003 getroffen und in diesem Rahmen entschieden, dass die entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen formell und materiell nicht zu beanstanden sind.

Die erhobenen Bedenken über die Zulässigkeit der Kürzungen des Weihnachtsgeldes und gerade die Bedenken gegen die eventuell nicht rechtzeitige Verkündung des Gesetzes, wurden somit leider nicht bestätigt. Ob die Kläger hier Rechtsmittel eingelegt haben, ist noch nicht bekannt. Bislang sei die Kürzung des Weihnachtsgeldes jedenfalls rechtmäßig.

Unser Vorhaben einer Musterklage gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes, wurde nach umfassender rechtlichen Bewertung und Beratung durch eine Anwaltskanzlei erst einmal auf Eis gelegt. Derzeit sei eine Klage wegen der Kürzungen überflüssig, da das VG Düsseldorf bereits im März 2005 seine Entscheidung ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Sachsen-Anhalt ist mit seiner Kürzung und Streichung des Weihnachtsgeldes ja nicht allein den Weg gegangen. Alle Bundesländer haben bisher die Möglichkeit der Kürzungen oder zum Teil auch der Streichung wahrgenommen. Der Bund reagiert nun auch und will die unsoziale Vorgehensweise der Länder kopieren. Nach dem Motto, in den Ländern hat es ja auch geklappt und bei einigen sogar die völlige Streichung.

Die ursprüngliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 16.12.2003 Aktenzeichen: 7 A 386/03 zur Kürzung des Weihnachtsgeldes, wurde schließlich vom Verfassungsgerichtshof in Berlin bestätigt, so unsere Rechtsberater.

Zur Begründung führte der Verfassungsgerichtshof aus, dass die Sonderzuwendung nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre, so dass diese auch nicht den verfassungsrechtlichen Schutz genießen und dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip unterfalle.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat allerdings sein Verfahren wegen möglicher Verfassungswidrigkeit – hier: Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot durch die nachträgliche Kürzung im Dezember von Sonderzuwendungen durch Gesetz – ausgesetzt und zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.

Zur Erläuterung der Aussetzung des Verfahrens wegen der Vermutung der Verfassungswidrigkeit der entscheidungserheblichen Norm hier:

- Prüfung ob Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot durch die nachträgliche Kürzung von Sonderzuwendungen durch Gesetz (Kriterien für die Differenzierung zwischen einer echten und unechten Rückwirkung - Voraussetzungen einer unzulässigen, echten Rückwirkung - Zulässigkeit der tatbestandlichen Rückanknüpfung)

VG Düsseldorf vom 11.03.2005 Aktenzeichen:26 K 2609/04

Das Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land Nordrhein-Westfalen ist nach Auffassung des VG Düsseldorf insoweit verfassungswidrig, als danach der Grundbetrag der Sonderzahlung bereits für das Jahr 2003 für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 7 und A 8 sowie für die Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen i.H.v. 70 vom Hundert und im Übrigen i.H.v. 50 vom Hundert aus den nach dem Besoldungsrecht für den Monat Dezember (2003) maßgebenden Bezügen berechnet und gewährt worden ist.

In diesem Verfahren ist vom Bundesverfassungsgericht bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.

Da das Bundesverfassungsgericht für diese Vorlage natürlich auch die Rechtmäßigkeit der Kürzung des Weihnachtsgeldes von Beamten generell prüft und die Geltung des gleichen verfassungsrechtlichen Schutzes für Sonderzuwendungen und die Grundalimentation des Beamten überprüft, ist zu diesem Punkt eine zusätzliche GdP- Musterklage von Sachsen-Anhalt unnötig.

Für den Fall einer positiven Entscheidung, gerade die rückwirkende Kürzung des Weihnachtsgeldes im Dezember 2003 für das komplette Jahr, reagiert das Land mit den entsprechenden Nachzahlungen, so wie es ja alle Beamten mehrfach schriftlich in den Besoldungsunterlagen (letztmalig Febr. 2004) zugesichert bekommen haben.

Dass den Beamten ab A 9 in Sachsen-Anhalt nun überhaupt kein Weihnachtsgeld mehr zustehen soll, können wir allerdings nicht akzeptieren. Einige, die an der 48-stündigen Mahnwache teilgenommen hatten, erinnern sich ja noch an die Versuche der Gegenwehr. Nun bleibt nur noch der unsichere Rechtsweg. Viel Hoffnungen haben wir tatsächlich nicht mehr.

Die Wirkung des Haushaltsbegleitgesetzes, nämlich die Streichung des Weihnachtsgeldes, ist jetzt im Dezember 2005 eingetreten.

Wir werden nun mit einem Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes das verwaltungsrechtliche Vorverfahren bei der Bezügestelle führen, Musterklage gegen die Streichung einreichen lassen und euch natürlich auf dem Laufenden halten.

Sybille Staliwe

Seminarplan 2006

Januar/Februar


    Einführung in das LPersVG Sachsen-Anhalt

    Zielgruppen: Personalräte

    Termin: 30.1.-1.2.2006

    Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA (Dienstherr)

    Einführung in das LPersVG Sachsen-Anhalt

    Zielgruppen: Personalräte

    Termin: 20.-22.2.2005

    Anmerkung: Freistellung nach PersVG LSA


März

    Konfliktbewältigung und Kommunikation im Polizeidienst

    Zielgruppen: Beschäftigte im Polizeidienst

    Termin: 13.-15.3.2006


April

    Gesundheitsmanagement in der Polizei

    Zielgruppen: Personalräte, Vertrauensleute, Gewerkschaftsmitglieder

    Termin: 24.- 26.4. 2006

    Anmerkung: Anerkennung als Fortbildung durch das Ministeriums des Inneren beantragt


September

    Flexibilisierung der Arbeitswelt – Arbeitszeitmodelle wie Bedarfsorientiertes Schichtdienstmanagement bei der Polizei – Erfahrungen seit 2004

    Zielgruppen: Personalräte, Vertrauensleute, Gewerkschaftsmitglieder

    Termin: 18.-20.9.2005

    Anmerkung: Anerkennung als Fortbildung durch das Ministeriums des Inneren beantragt


Oktober

    Die Frau im Polizeidienst – besonders gefo(ö)rdert?

    Zielgruppen: Personalräte, Vertrauensleute, Gewerkschaftsmitglieder

    Termin: 16.-18.10.2006

    Anmerkung: Anerkennung als förderungswürdige staatspolitische Veranstaltung


November

    Aufbauseminar LPersVG

    Zielgruppen: Personalräte, die bereits am Einführungsseminar teilgenommen haben

    Termin: 6.-8.11.2005

    Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA (Dienstherr)

    Die Seminaranmeldung erfolgt über das GdP-Landesbüro.

    Nach Informationen des GdP-Landesvorstandes


„Blau ist nicht neu!

Man hat unlängst vernommen, dass Sachsen-Anhalts Polizei die Uniformfarbe wechseln und in Blau eingekleidet wird. Eine Uniformfarbe, die ich selbst einmal als Polizist getragen habe. Wann und wo das war, daran kann sich nur der erinnern, der wie ich einige Jahre auf dem Buckel hat. Leider werden die Polizisten ähnlich dem Chamäleon wieder eine Uniform wechseln, ohne sich darüber Gedanken zu machen.

Als ich vor kurzem ein Zeitungsfoto zur Eröffnung einer Polizeiausstellung im Museum der Stadt Zörbig erblickte, kam mir nicht nur die blaue Schutzmannsuniform bekannt vor, sondern auch der waschechte Polizist, der sie trug. Die Uniform war preußisch, ihr Träger ein in Sachsen-Anhalt bestens bekannter Polizeihauptkommissar, der in seiner Freizeit solche Ausstellungen, die das Image der Polizei polieren helfen, organisiert. Und in der Zörbiger Ausstellung geht es um „Polizei von A bis Z", um ein Thema, das man gerade jungen Polizisten erklären sollte, weil sie einen verantwortungsvollen Beruf ausüben und seine Wurzeln eigentlich kennen sollten. Doch Polizeigeschichte ist in Sachsen- Anhalt ein ungeliebtes Stiefkind, wurde doch die an der Ascherslebener Polizeifachhochschule existierende polizeigeschichtliche Sammlung in alle Winde verweht. Der nun abberufene Rektor wollte keine Nostalgie und den jungen Berufsanfängern mochte man wohl nicht zumuten, mit der Vergangenheit ihres Berufsstandes konfrontiert zu werden.

Die Vergangenheit hat nun die Polizei eingeholt und mit dem Wechsel der Uniformfarbe werden mannigfaltig Erinnerungen hochkommen. Nicht nur an die preußisch-blaue Uniform mit Schleppsäbel und Pickelhaube, sondern auch an jene blaue Uniform, die auch ich nach 1945 getragen habe. Muss man unbedingt nach Zörbig fahren, um Polizeigeschichte zu studieren? Der „dienstälteste Schutzmann Sachsen- Anhalts" hat sein Geschichtsbuch beiseite gelegt und tourt seit zwei Jahren mit einem kriminalpräventiven Puppenspiel durchs Land. Seine Behörde, das ehemalige Polizeimuseum, existiert nicht mehr, nur einiges aus dem wahrhaft reichen Fundus hat der Wind nach Zörbig geblasen. Warum, so frage ich mich, hat man an der Ausbildungsstätte der Polizei in Aschersleben in punkto Polizeigeschichte „rot" gesehen?

Ich wünsche den Polizeibeamten, wenn sie in die neuen blauen Kleider schlüpfen, dass sie neugierig sind und wenigstens mal privat bei Polizeihauptkommissar Steffen Claus anrufen, damit er ihnen einige Zusammenhänge erklärt.

Martin Händler

Bezirksgruppe Halberstadt - Weihnachtsfeier im „Schwejk“

Halberstadt. Am 23.11.2005 feierte der Vorstand der Bezirksgruppe wie jedes Jahr das Weihnachtsfest.

Doch es war nicht ganz so wie sonst. Aus allen Kreisgruppen waren Mitglieder eingeladen worden, die sich um die Gewerkschaft verdient gemacht hatten, sei es als Wahlhelfer oder bei Wettkämpfen. Jede Kreisgruppe hatte ihre aktivsten Mitglieder benannt. So wurden 49 Mitglieder eingeladen, von denen allerdings aus persönlichen und dienstlichen Gründen nur 36 erscheinen konnten.

Es gab in der Gaststätte „Schwejk“ in Halberstadt ein leckeres Essen mit Buffet und als kleine Aufmerksamkeit war auch ein Getränkegutschein gegen den Durst dabei. Was wäre aber Weihnachten ohne Geschenke? Es war noch etwas Geld übrig und das wurde in ein Taschenmesser und einen Kugelschreiber als kleines Geschenk investiert. Bevor wir aber so richtig loslegen konnten, hielt der BG-Vorsitzende Michael Wiegert die obligatorische Festrede. Er ließ noch mal das gewerkschaftliche Jahr Revue passieren. Nicht nur die Wahl der neuen Bezirksgruppe, auch andere Highlights wurden genannt. Hier aber besonders die Personalratswahl, die ohne unsere Mitglieder nicht so sicher hätte gewonnen werden können.

Die Feier sollte für die Eingeladenen eine Geste sein, dass der Vorstand ihre Arbeit in der Gewerkschaft würdigt und sich um seine Mitglieder bemüht.

Jens Isensee

„Top-fit mit Ju-Jutsu“- erstes Seminar der Polizei

Magdeburg. Vom 14. bis 16. Oktober 2005 trafen sich unter großem Medieninteresse über 110 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte aus Polizei, Justiz und Zoll des Bundes und (fast) aller Länder in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt zum ersten bundesweiten Ju-Jutsu-Seminar.

Inhaltlich ging es in diesen Tagen speziell um den länderübergreifenden Gedankenaustausch zu bestehenden Aus- und Fortbildungskonzepten der Eigensicherung unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Angeregt vom Abteilungsleiter Polizei der Polizeidirektion Magdeburg, Herrn LPD Mönckmeyer, wurde diese Idee durch den Deutschen Ju-Jutsu-Verband aufgenommen und gemeinsam mit der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt als Gastgeber in die Praxis umgesetzt. Während der Vorbereitung und Durchführung des Seminars standen den Teilnehmern mit dem Team der Zentralen Sportausbildung um PHK Conrad kompetente und engagierte Kollegen zur Seite, die für optimale Rahmenbedingungen sorgten.

Innenminister übernahm Schirmherrschaft

Es spricht für den Stellenwert des Ju-Jutsu in der Polizei, dass der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Jeziorsky, die Schirmherrschaft übernahm und es sich nicht nehmen ließ, gleich zweimal (!) in diesen drei Tagen unter den Teilnehmern zu weilen. Gegenüber den anwesenden Medienvertretern betonte der Innenminister bei dieser Gelegenheit, dass „in kaum einem anderen vergleichbaren Beruf der körperlichen Fitness eine derartig hohe Bedeutung zukommt, wie in dem eines Polizeibeamten. Die unter ständigem Leistungsdruck stehenden Beamten können ihre dienstlichen Aufgaben nur dann erfolgreich bewältigen, wenn sie nicht nur ihr Handwerk beherrschen und gut ausgebildet sind, sondern sie müssen auch körperlich „top-fit“ sein. Unerlässliche Eigenschaften für einen Polizeibeamten seien dabei auch Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Disziplin. Diese Eigenschaften werden gerade in den Selbstverteidigungssportarten – insbesondere durch das Ju-Jutsu- Sicherheitstraining – ausgebaut und gefördert.“

Drei ereignisreiche und anstrengende Tage

Die bundesweite Resonanz auf das ausgeschriebene Seminar war entsprechend groß und die tatsächliche Teilnehmerzahl nur der begrenzten Unterbringungskapazität vor Ort geschuldet. Insgesamt waren es drei ereignisreiche und anstrengende Tage: Fast ständig in drei unterschiedliche Workshops unterteilt, wurde den Anwesenden durch solch hochkarätige Referenten, wie EPHK Bernd Hillebrand, PHK Herbert Frese und POK Erich Louris (alle drei Hessen), PHK Detlef Fels (Niedersachsen), PHK Uwe Ostmann (Bundespolizei), POK Martin Gerstner und POK Ralf Pfeiffer (beide Baden-Württemberg), POK Dieter Gaube (Bayern) sowie Thomas Mehnert (Sachsen-Anhalt) eine große Bandbreite unterschiedlichster sicherheitsrelevanter Themen angeboten. Die Palette reichte dabei vom Angebot sportbezogener Selbstverteidigungstechniken über taktische Handlungsvarianten vollzugspolizeilichen Handelns und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Hilfsmittel bis hin zur Vorstellung länderspezifischer Aus- und Fortbildungskonzepte, wie zum Beispiel der aktuellen Thematiken „Amok“ und „Fußball“.

Sowohl das große Interesse an der Teilnahme als auch die überaus positive Resonanz vor Ort zeigten den hohen Bedarf in Sachen aktiver Eigensicherung. Die behandelten Themen, wie zum Beispiel „Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit“ oder „Notwehrhandeln bei Auseinandersetzung mit Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen“ machten einmal mehr deutlich, welche vielfältigen Möglichkeiten das Ju-Jutsu hier bietet. Durch die Teilnehmer wurde in diesem Zusammenhang eingeschätzt, dass gerade durch das Ju-Jutsu ein wesentlicher Grundstein für das jeweilige Einsatztraining gelegt werden kann.

Mit Blick auf die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber den Vollzugsbeamtinnen und–beamten dürfte jedem klar sein, dass diese Situation einen in jeder Hinsicht gut ausgebildeten Beamten erfordert, der repressive Maßnahmen gegebenenfalls auch mit körperlicher Gewalt unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs durchsetzen bzw. Angriffe gegen sich selbst oder schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger abwehren kann. Das Beherrschen von Techniken der Selbstverteidigung ist dabei eine Grundvoraussetzung für professionelles Handeln und wichtiger Faktor zur Eigensicherung.

Innenminister Jeziorsky führte in diesem Zusammenhang aus: „Ich bin mir sicher, dass mit der Einführung der Ju-Jutsu-Selbstverteidigung bei der Polizei, der Justiz und dem Zoll den Beamten ein modernes Verteidigungssystem an die Hand gegeben wurde, das mit relativ wenigen, aber effektiven Techniken die Beherrschung vieler gefahrenträchtiger Situationen ermöglicht“.

Aus Sicht der Teilnehmer wurde während des Seminars immer wieder betont, wie dringend notwendig aus praktischer Sicht auch künftig solche länderübergreifenden Veranstaltungen sind. Die in diesen Tagen vermittelten Inhalte gaben den Teilnehmern eine Menge Impulse zur konkreten Umsetzung mit. Mit Blick auf die von der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt vorgehaltenen guten Rahmenbedingungen und den Willen des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes, auch im kommenden Jahr eine Fortsetzung der Veranstaltung zu organisieren, wurden sowohl durch den Innenminister als auch den Direktor der Landesbereitschaftspolizei, Herr LPD Tilch, die Bereitschaft zur erneuten Gastgeberschaft signalisiert. Der abschließende Dank gilt den Bediensteten der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, die durch ihr großes Engagement optimale Bedingungen zur Durchführung dieser bundesweit bisher einmaligen Veranstaltung schufen.

Jörg Kuske, BG TPA

Kurz berichtet - Zitat

Berlin. Tief enttäuscht zeigten sich 96 junge Polizisten über eine Veranstaltung, auf der sie verbeamtet wurden. 40 Minuten mussten sie auf den Polizeipräsidenten warten, es gab keine Nationalhymne, keine Fahnen, keine Familienangehörigen, keinen Innensenator. Nach 30 Minuten war alles vorbei. Die neuen Polizeibeamten hatten zuvor nach ihrer Ausbildung als „Zweidrittel-Angestellte“ mit geringerer Bezahlung Dienst verrichtet. Quelle: DP, LT Berlin 12/2005

„Doch nach einiger Bedenkzeit regt sich in den finanzschwachen Ländern im Osten und Norden Widerstand. Rund ein halbes Dutzend Länderchefs würde das Projekt gern stoppen. Sie fürchten, dass ihnen künftig Lehrer, Polizisten und Verwaltungsfachleute vom finanzstarken Süden abgeworben werden. Schon überlegt der für die Föderalismusreform zuständige Kieler Innenminister Ralf Stegner (SPD), die Zustimmung im Bundesrat zu verweigern. Zwar sieht er keine Revolution am Horizont, aber lauter kleine Meuterer.“ Quelle: DER SPIEGEL, Nr. 49/2005

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