Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Mai 2006 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698




SCHICHTDIENSTREGELUNG - BSM wird abgeschafft!

Magdeburg. „BSM, das bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement, wird abgeschafft“- diese Meldung aus einem GdP-Newsletter verbreitete sich am 23.März 2006 wie ein Lauffeuer unter den Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt. Einen Tag zuvor wurde Innenminister Jeziorsky während eines Gespräches von Kollegen der GdP und der DPolG überzeugt, dass es nur eine Abschaffung des BSM geben kann.

KOMMENTAR - Und es lohnt sich doch!

DIENST- UND VERSORGUNGSRECHT - DDR-Vergangenheit und Ruhegehalt

Das Thema ist besonders zu beachten und wichtig für Kolleginnen und Kollegen, bei denen im Besoldungsdienstalter Zeiten nicht angerechnet wurden, wegen:

LANDESFRAUENGRUPPE - Frauentag 2006

In altbewährter Tradition hatte der Vorstand der Landesfrauengruppe anlässlich des Internationalen Frauentages, auch in diesem Jahr wieder Frauen, die sich in der GdP besonders engagieren, zu einer Feier eingeladen.

GESUNDHEITSPRÄVENTION Gesund leben mit Schichtdienst... - Fortsetzung aus „Deutsche Polizei“, 4/2006

GDP-SEMINAR - Richtige Kommunikation ist gar nicht schwer!

Wie funktioniert Kommunikation?, Was sind Kommunikationsstörungen und warum treten sie auf? Hat Kommunikation etwas mit Konfliktbewältigung zu tun?

Neues Trainingszentrum eröffnet - Fortsetzung aus „Deutsche Polizei“, 4/2006

SCHICHTDIENSTREGELUNG - BSM wird abgeschafft!

Magdeburg. „BSM, das bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement, wird abgeschafft“- diese Meldung aus einem GdP-Newsletter verbreitete sich am 23.März 2006 wie ein Lauffeuer unter den Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt. Einen Tag zuvor wurde Innenminister Jeziorsky während eines Gespräches von Kollegen der GdP und der DPolG überzeugt, dass es nur eine Abschaffung des BSM geben kann.

Die Gewerkschafter machten deutlich, dass BSM in der Polizei, bis auf wenige Ausnahmen, vollständig durchgefallen ist. Versuche, BSM durch Modifizierungen zu retten, werden an dieser Ablehnung scheitern. Diese Argumente führten jetzt zu einer überraschenden Wendung der bisherigen Ansichten im Innenministerium. Statt BSM als allgemein obligatorische Dienstzeitregelung soll nun in der Polizei Sachsen-Anhalts ein flexibles Dienstsystem eingeführt werden.

Zerplatzte Illusionen im Innenministerium

Mit dieser Entscheidung wurde ein Dienstsystem gestoppt, das viele Polizeibeamtinnen und –beamte geistig und körperlich belastete, sich als familienunfreundlich erwies und letztlich zur Demotivation führte. Die GdP und die DPolG hatten von Anfang auf die Auswirkungen der neuen Schichtdienstregelung, die nach kurzer Erprobung von oben nach untern per Erlass eingeführt wurde, hingewiesen. Nachdem man sich monatelang im Innenministerium im Aussitzen und Ignorieren übte, führten erst Arbeitssituationsanalysen (ASA) Anfang dieses Jahres in ausgewählten Dienststellen zum Umdenken. Die Ergebnisse dieser Analysen, die das Innenministerium selbst in Auftrag gegeben hatte, bestätigten die Einschätzung der Gewerkschaften und aller Polizeipraktiker. In aller Öffentlichkeit zerplatzten die Illusionen, die sich der Innenminister und seine Polizeiführung über den Motivationsgrad der Polizeibeamtinnen und -beamten gemacht hatten. Die GdP wollte es nun genauer und konkreter wissen, denn die ASA hatten nur in allgemeiner Form die Lage beschrieben und BSM als einen demotivierenden Faktor unter anderen benannt. Deshalb erarbeiteten die GdP und die DPolG im Februar 2006 gemeinsam einen Fragebogen und führten eine anonyme Umfrage unter den Polizeivollzugsbeamten- und beamtinnen, die in das BSM integriert sind, durch (DP berichtete in der Ausgabe 4/2006). Nach einer sorgfältigen Analyse legten Gewerkschaftsvertreter die Ergebnisse dieser Unfrage am 22. März 2006 dem Innenminister vor.

Fast 70 Prozent mit BSM unzufrieden

Als wichtigstes Ergebnis steht fest, dass von 877 befragten Polizeibeamtinnen und -beamten 611 mit dem BSM, wie es zu diesem Zeitpunkt in der Polizei Sachsen-Anhalts gehandhabt wurde, unzufrieden sind. Das sind fast 70 Prozent der Befragten. Deshalb vertritt die GdP die Auffassung, dass das BSM abgeschafft werden muss. Es sollten Möglichkeiten für die Polizeidirektionen und deren nachgeordnete Dienststellen geschaffen werden, bedarfsorientierte Dienstpläne aufzustellen. Dabei muss eine belastungsorientierte Verteilung des Personals für die Behörden und Einrichtungen der Polizei und deren nachgeordnete Dienststellen als ein erster Schritt vorgenommen werden. Für die Aufstellung der Dienstpläne müssen Kriterien wie Mitbestimmungsmöglichkeiten, arbeitsmedizinische Erkenntnisse und soziale Aspekte in den Vordergrund gestellt werden. Die Verwendung der Sachbearbeiter Einsatz muss wieder in festen Teams in der Dienstgruppe erfolgen.

Von 877 Beschäftigten, die an der Umfrage teilgenommen haben, war 121 Teilnehmern die Aktion so wichtig, dass sie zusätzlich auf Fragen geantwortet haben. Davon haben 23 Teilnehmer sehr ausführlich zum BSM Stellung bezogen. In einem Fall hat sogar die Ehefrau eines Kollegen geantwortet und die Situation geschildert.

Von 877 Teilnehmern waren erkennbar 479 männlich und 110 weiblich. Den einzelnen Polizeidirektionen konnten folgende Teilnehmer zugeordnet werden: Dessau 115, Halberstadt 96, Halle 138, Merseburg 117, Magdeburg 172 und Stendal 85. Die Beteiligung an der Umfrage erfolgte zum großen Teil anonym. Es wurden auch Fragen nicht beantwortet. Das erklärt die Abweichung zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Antworten zu den Einzelfragen. Einen Aufschluss über die Fragen und die Verteilung der Antworten gibt die in der DP 4/2006 veröffentlichte Tabelle und die grafische Aufbereitung. Bei der Bewertung des Gesamtergebnisses ist außerdem zu beachten, das die zufriedenen Antworten nahezu vollständig (soweit erkennbar) aus den Polizeirevieren Halberstadt, Quedlinburg und zum Teil aus dem Polizeirevier Wernigerode kommen. In allen anderen Organisationseinheiten wird das BSM nahezu vollständig abgelehnt. Die Gründe wurden zum Teil in den Einzelaussagen dokumentiert.

Thesen für künftige Dienstzeitmodelle

Für die Planung und Gestaltung künftiger Dienstzeitmodelle einigten sich GdP und DPolG auf folgende Thesen:

- BSM muss abgeschafft werden. Es sollten Möglichkeiten für die Polizeidirektionen und deren nachgeordnete Dienststellen geschaffen werden, bedarfsorientierte Dienstpläne aufzustellen.

- Es ist eine belastungsorientierte Verteilung des Personals für die Behörden und Einrichtungen der Polizei und deren nachgeordnete Dienststellen als erster Schritt vorzunehmen.

- Für die Aufstellung des Dienstplanes müssen die Kriterien:

- Abfolge der Schichten;

- Berücksichtigung neuer arbeitsmedizinischer Erkenntnisse;

- Beachtung sozialer Aspekte;

- Fester Rhythmus mit ständig gleichen Dienst- und Freizeitfolgen;

- Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Dienstfreiregelungen;

- Möglichst lange Schichtfolgen in kurzer zeitlicher Abfolge mit der

- Folge längerer Freizeitblöcke;

- Vermeidung von Dienstplanänderungen durch den Einsatz von Schichten im Pflichtdienst und die Bildung von frei verfügbaren Sonderdiensten berücksichtigt werden.

- Es sollte eine Mischform aus flexibler Poolbildung und Dienstgruppen gefunden werden, eine Dienstgruppe sollte im Kern aus fest zugeordnetem Dienstgruppenleiter und Sachbearbeitern Einsatz bestehen.

- Die Verwendung der Sachbearbeiter Einsatz muss in festen Teams in der Dienstgruppe erfolgen.

Bei der Auswertung der Umfrage wurden auch die zusätzlichen Antworten analysiert, mit denen 121 Kolleginnen und Kollegen ihre Ablehnung des BSM begründet haben. Diese Äußerungen wurden in einer „Hitliste“ (nebenstehende Tabelle) erfasst, d.h. die am meisten genannte Antwort steht am weitesten oben.

Diese 121 Teilnehmer machten sich auch Gedanken darüber, wie eine zukünftige Schichtdienstregelung gestaltet werden könnte. Ihre Vorschläge, wieder in Form einer Hitliste, sind in der Tebelle auf Seite 3 zu finden.

Meinungen und Zitate aus der Umfrage:

- Durch Kollegen wurde bekannt, dass in einigen Polizeidienststellen im Land ein 2-Pool-System gefahren wird. Die Dienststellenleiter verkauften dieses System als BSM, jedoch ist es nichts anderes als ein abgespecktes Schichtmodell mit RPD, welches als Vorläufer zu BSM lief. Mit diesem Modell können sich die Beamten identifizieren.

- Kurzfristige Dienstplanänderungen, jeden Tag andere Anfangszeiten, dadurch Probleme im persönlichen Tagesablauf (Familie, Essen und Gesundheit).

- Es ist nicht möglich langfristige Termine, z.B. Facharzt, für Familienmitglieder abzustimmen.

- Einführung des BSM– Modells unter Zwang durch das Innenministerium.

- „In der Woche sind zehn zusätzliche Sonderdienstkräfte im Dienst und am Wochenende müssen wir im Tagdienst mit zwei Fustw das gesamte Einsatzgeschehen abdecken. Was hat das mit bedarforientiertem Planen zu tun?“

- Wieder den RED und RPD schaffen, mit klarer Aufgabenzuweisung. Wie heißt es doch so schön: „Stell Dir vor es gibt eine Demo und keiner geht hin.“ Genauso ist es mit BSM: „Stell Dir vor wir machen BSM und keiner macht mit!“

- „Seitdem es BSM gibt, redet keiner mehr über etwas anderes. Jeden Tag ärgert man sich über etwas anderes, was wieder einmal mit BSM nicht geklappt hat. Dabei kommt die eigentliche Arbeit einfach zu kurz. Es herrscht große Unzufriedenheit.“

- „BSM gehört abgeschafft, da es so viele Kollegen gibt, die psychisch angeschlagen sind. Kein Wunder, dass nach der Einführung von BSM so viele Polizeibeamte suizidgefährdet sind.“

- „Seitdem es BSM gibt, sind alle nur noch damit beschäftigt, BSM unter Zwang durchzusetzen. Die dienstlichen Belange bleiben dabei völlig auf der Strecke. Ständig stellt man fest, dass BSM so oder so nicht funktioniert. Aber vor BSM hat es doch auch funktioniert! Oder?“

- „Keine geregelte Vorgangskontrolle mehr möglich und auch andere Kontrolltätigkeiten bleiben auf der Strecke. So, dass manches Mal Vorgänge mehrere Wochen im Fach einzelner Beamter verschwinden.“

- BSM abschaffen: „… man kann keine Arzttermine mehr im voraus planen, weil andauernd die Pläne wieder geändert werden, - keine Zeit für die Familie, die wird überhaupt nicht berücksichtigt!“

- „Es ist negativ, dass jeder Tag mindestens fünf Planänderungen mit sich bringt. Es ist negativ, dass man nicht mehr weiß, ob man sich auf seinen Partner verlassen kann, weil es jeden Tag ein anderer ist.“

- „Seit der Einführung von BSM kommt es regelmäßig vor, dass Beamte an einem Tag Spätdienst haben und am darauf folgenden Tag schon wieder Frühdienst.“

- „Kräfte die bereits an zwei Wochenenden Dienst versehen, werden gefragt, ob sie nicht noch an einem dritten Wochenende arbeiten könnten, obwohl dies auch gegen diese VO verstößt. Und das alles nur, weil die Planung mit BSM ja offensichtlich so einfach ist.“

- „Fünf verschiedene Dienstzeiten bei sechs Dienstantritten innerhalb einer Woche.“

- „Wer BSM lobt, arbeitet nicht im BSM oder ist nicht von dieser Welt, oder arbeitet im Innenministerium, oder ist Innenminister im Land!“

Keine Veränderungen ohne gewerkschaftlichen Druck

Die Ereignisse der vergangenen Monate in der Polizei Sachsen-Anhalts haben gezeigt, dass eine Organisation, die sich um die sozialen Belange der Polizeibeschäftigten kümmert, unverzichtbar ist. Dies ist nicht von denen zu erwarten, die sich gern als „Dienstherren“ bezeichnen lassen. Sie haben im Gegenteil gezeigt, dass sie nur unter dem Druck der Gewerkschaften reagieren und etwas verändern, was selbst in der Öffentlichkeit schon als verfehlt erkannt wurde. Dabei ist BSM nur ein Beispiel von vielen. Andere „Baustellen“ wie die gerechten Ruhestandsbezüge für Pensionäre oder der Abschluss des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in den Ländern, sind noch offen. Auch hier wird es ohne Gewerkschaften keine Veränderungen, keine Sicherung der sozialen Standards für alle Beschäftigten geben. Das sollten wir unseren Kollegen in der Diskussion sagen, wenn es darum geht, warum man Mitglied in der GdP sein muss. Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand der GdP Sachsen-Anhalt (GLBV) dankt allen Beteiligten, die sich aktiv und mit wertvollen Hinweisen für die Abschaffung des BSM eingesetzt haben und denen, die sich der Mühe nicht entzogen haben, die Umfrage auszuwerten und zusammenzufassen.

Lothar Jeschke

(Nach Informationen des GLBV)

KritikenAnz.
kein Familienleben, zu wenig Freizeit, keine Berücksichtigung privater Termine74
keine Planungssicherheit, Umplanung bei Lageänderungen68
Unzufriedenheiten und Demotivation durch Ungerechtigkeit in der Dienstplanung –keine Absprache mit den Kollegen63
3-10 Änderungen in der Planung61
gesundheitliche Beeinträchtigung durch Schlafstörungen, verändertes Essverhalten, psychosomatische Erkrankungen, Stress57
Kein gutes Arbeitsklima48
kurzfristiger Wechsel46
kein Dienstrhythmus43
Ständig wechselnder Partner, keine Teamarbeit37
Planung von Minusstunden, damit man bei zu wenig Personal abrufbar ist 34
Beamter ist nur eine „Nummer“, kein Ansprechpartner (unmittelbarer Vorgesetzter)34
zu viele Sonderdienste; LEO- Elbe-Einsätze29
unregelmäßige Dienstzeiten29
Fehlen von gegenseitigem Vertrauen, konzentriertem Handeln und Teamarbeit28
Einsparung von Geldern durch das Land bzw. durch ständige Geschwindigkeitskontrollen, VK- Kontrollen mehr Geld einholen24
Abbau der Mehrarbeit erfolgt nicht nach Wunsch, 24: das Familienleben leidet stark unter BSM23
Schlechter Führungsstil des Koordinators und seines Hilfskoordinators21
Keine objektive Beurteilung durch ständig wechselnden Dienstvorgesetzten und Dienstzeiten18
geplante private Termine können aufgrund von BSM nicht wahrgenommen werden18
Planung genügender Stunden im Rahmen der Wechselschicht – Ergebnis: weniger Stunden als gewünscht und keine Übereinstimmung mit der Vorplanung14
Dienstzeitabrechnung (s. 5,5 Std.-Regelung der Mehrarbeit) negativ13
geplantes Dienstfrei wird oft auf Grund des geringen Personalbestandes gestrichen13
Anordnung von Dienstfrei,

obwohl nicht gewollt

12
zu geringer Personalbestand 9
keine Bildung von Fahrgemeinschaften mehr möglich7
200 Std. geplant – 33 gestrichen – dafür Dritte aus dienstfrei geholt4
es gibt keine Vorplanung, geschweige einen bestätigten Dienstplan4
Bei WSP: Schaffung Dienstposten Koordinator und Hilfskoordinator3
Durch schlechte Planung steht keine Technik (Fotoapparat, Taschenlampe usw.) zur Verfügung2
4 Wochen Spätschicht hintereinander 1
18 x Setzen eines Beamten, 3 Tage seiner Vorplanung hatten am Monatsende Bestand1
vom 01.01.-31.03.05 – nur ein freies Wochenende1
VorschlägeAnz.
Einführung von Dienstgruppen, Leistungsgruppen bzw. RPD44
Einführung eines stabilen Dienstsystems 29
Erhöhung des Personalbestandes 27
Mehr Verantwortung der DGL 23
Verbesserung der Kommunikation 22
Mehr freie Entscheidungen bei der Dienstverrichtung, Dienstplan16
Stammbesatzung für den Wechselschichtdienst und Stammbesatzung für Sonderdienste14
Einführung eines Jahresarbeitszeitkontos – damit keine 5 Std.- Regelung der Mehrarbeit notwendig14
Senkung des Altersdurchschnittes 14
Verstärkung der Pflichtdienste9
Planung nicht nach der Statistik 7
Dienstschicht mit 10 Beamten: 6 für den operativen Dienst und 4 für Verkehrskontrollen/Geschwindigkeitskontrollen, Sonderaufgaben, LEO-Elbe4
Einführung der mittleren Führungsebene 2
Abrechnung der Leistung in der Gruppe 1

KOMMENTAR - Und es lohnt sich doch!

Das Beispiel des Schichtmodells BSM machte es sehr drastisch deutlich, die Gewerkschaften sind ein unverzichtbarer Bestandteil in unserer Berufswelt.

Eine Menge Unmut hatte sich über das Schichtmodell BSM ausgebreitet. Nicht nur die zwangsweise Einführung, sondern auch die familienfeindlichen Auswirkungen führten bei den direkt und indirekt betroffenen Kollegen zu Frustration und Demotivation.

Das hatte zur Folge, dass sogar einige Vorgesetzte aus ihrem Verständnis zur Wahrnahme ihrer Fürsorgepflicht heraus offen das Schichtmodell BSM hinterfragten. Sie wurden Opfer ihres Einsatzes für die betroffenen Kollegen. Strafversetzungen waren die Folge.

Dies ist aus unserer Sicht Ausdruck des unnachgiebigen und undemokratischen Führungsstils des Innenministeriums sowie der Behördenleitungen. Per Fernschreiben wurde noch im Oktober letzten Jahres die Unabänderlichkeit des BSM hervorgehoben. Das war eine volle Breitseite auf die gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte der Personalräte.

Schließlich waren es die Gewerkschaften, die den Druck auf das Innenministerium sowohl in der Öffentlichkeit, als auch intern erzeugten. Aber diesen Druck konnten sie nur deshalb erreichen, weil sich so viele Kollegen an der Umfrage zum Thema Schichtmodell BSM beteiligt haben.

Dank dieses Einsatzes konnten die Verantwortlichen zum Einlenken bewegt werden. Mit besonderem Stolz erfüllt es uns, dass die Schlussfolgerungen und das Fazit aus dem Abschlussbericht unserer Arbeitsgruppe BSM in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. Besonders auch, weil der Reformprozess in unserer Bezirksgruppe, welcher zur letzten Personalratswahl beschlossen worden ist, zur Zeit stagniert. Nun liegt es an uns, ein neues, für beide Seiten akzeptables Arbeitszeitmodell, zu entwickeln und einzuführen.

Der Sachverstand und das Engagement aller wird benötigt. Lasst dem ersten Schritt nun den zweiten folgen, um so die Gefahr der Neueinführung eines „umlackierten“ BSM abzuwenden.

Nach eingehender Beratung empfahl die AG BSM unserer Bezirksgruppe PD Magdeburg, abschließend u. a. dem örtlichen Personalrat und dem Hauptpersonalrat, sich für die Beendigung der Probephase des bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements und eine anonyme Befragung aller betroffenen Mitarbeiter hinsichtlich der Akzeptanz einzusetzen. Um dann eine landesweite Arbeitsgruppe „Flexible Arbeitszeiten“ unter größtmöglicher Beteiligung aller Betroffenen, nach dem Vorbild der hessischen Landespolizei, ins Leben zu rufen.

In allen Behörden müssen nun unter Führung der Personalräte solche Arbeitsgruppen gebildet werden. Alle Gewerkschaften, alle Personalräte sind nun aufgerufen, sich einzumischen und sich das Mitbestimmungsrecht nicht streitig machen zu lassen.

Der vorläufige Abschlussbericht und andere Informationen sind bei euren Vertrauensleuten einzusehen oder er kann von allen Interessenten direkt unter bernd.ahlgrimm@md.pol.lsa-net.de oder andreas.bartels@md.pol.lsa-net.de per E-Mail abgerufen werden.

Bernd Ahlgrimm, GdP-Bezirksgruppe Magdeurg

DIENST- UND VERSORGUNGSRECHT - DDR-Vergangenheit und Ruhegehalt

Das Thema ist besonders zu beachten und wichtig für Kolleginnen und Kollegen, bei denen im Besoldungsdienstalter Zeiten nicht angerechnet wurden, wegen:

a) früheren Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit,

b) Zeiten, die vor einer solchen Tätigkeit zurückgelegt worden sind,

c) Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,

d) Zeiten einer Tätigkeit, die aufgrund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen war.

Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird insbesondere widerlegbar vermutet, wenn der Beamte oder Soldat:

a) vor oder bei Übertragung der Tätigkeit eine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Partei oder Organisation inne hatte, oder

b) als mittlere oder obere Führungskraft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft beim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in einer vergleichbaren Funktion tätig war, oder

c) hauptamtlich Lehrender an den Bildungseinrichtungen der staatstragenden Parteien oder einer Massen- oder gesellschaftlichen Organisation war, oder

wenn er / sie Absolvent der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung war.

(siehe auch § 30 Bundesbesoldungsgesetz)

Wie kann ich erfahren, ob auch bei mir eine solche „Systembestrafung“ eintreten wird?

Man sieht es in seinen Unterlagen. Zum Beispiel in der „Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Beamte nach dem Bundesbesoldungsgesetz“ von 1993. Wenn hier Jahre aus oben genannten Gründen, also § 30 Bundesbesoldungsgesetz gestrichen worden, sollte man sich umgehend weiter informieren.

Jeder Beamte hat so eine Festsetzung bekommen. Wer sie nicht mehr findet, kann in seiner Personalakte nachschauen. Die hier geschilderte „Systembestrafung“ hat nichts mit der Kontenklärung zu tun und auch nicht mit der Höhe einer Rente. Die Kürzung hat nur mit dem Fakt zu tun, weil eine Altersrente gezahlt wird und das ja nun meistens eben mit dem 65.Lebensjahr.

Kolleginnen und Kollegen, bei denen eine Kürzung der Versorgungsbezüge in der Regel mit Erreichen des 65. Lebensjahres vorgenommen wird oder die es befürchten oder die, die es nicht genau wissen, empfehlen wir bei der Beamtenversorgung dringend um eine „Vorabauskunft zu Versorgungsanwartschaft“ zu bitten.

(Anschrift: Oberfinanzdirektion Magdeburg, Bezügestelle Dessau, Außenstelle Magdeburg, Bleckenburgstraße 1, 39104 Magdeburg)

Die Kolleginnen und Kollegen, bei denen zukünftig per Bescheid eine solche Kürzung vorgenommen wird, sollten sich umgehend bei mir melden und auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Fristen beim Widerspruch gegen den Bescheid -ein Monat- beachten!

Die GdP Musterklagen laufen bereits. Wir müssen Druck machen.

Worum geht es eigentlich?

DDR-Vergangenheitsbewältigung.

Die DDR-Vergangenheitsbewältigung findet auch im Beamtenrecht, insbesondere im Versorgungsrecht, ihren Niederschlag. Diese Erfahrung müssen insbesondere Beamtinnen und Beamte machen, die vor 1990 in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes der DDR tätig waren, nun im Ruhestand sind und ab dem 65. Lebensjahr neben ihren erdienten Ruhegehaltsbezügen eine Rente für ihre DDR-Arbeitsjahre erhalten wollen.

Die Versorgungsbezüge der ostdeutschen Beamtinnen und Beamten fallen gegenüber den Ruhebezügen von Beamtinnen und Beamten aus den alten Bundesländern generell um ca. 20 Prozent geringer aus. Ursache dafür ist gem. § 12 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), die Nichtberücksichtigung ihrer Dienstjahre vor dem 3. Oktober 1990 als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Diese Dienstjahre werden bei Polizisten z.B. in der Zeit vom 60. bis zum 65. Lebensjahr gem. § 14a BeamtVG lediglich als vorübergehende Erhöhung pro Jahr, nicht mit 1,875 v.H., sondern nur mit 1 v.H. pro Jahr neben dem erdienten Anspruch vergütet. Während die Ruhegehaltsanspruche der Beamtinnen und Beamten der alten Länder z.Zt. meistens ca. 74 v.H. betragen, liegen die Ruhegehaltsansprüche der Beamtinnen und Beamten der neuen Ländern derzeit nur bei 54 bis 55 v.H.

Mit 65 Jahren plötzlich nur noch 1000,- Euro in der Hand?

Für nicht wenige ostdeutsche Beamtinnen und Beamte hat aber die DDR-Vergangenheit noch deutlichere Auswirkungen. Sie werden mit 65 Jahren beim Erhalt einer Rente von der BfA plötzlich zum Mindestversorgungsempfänger (derzeit ca. 1.199,- Euro brutto), wenn nach § 30 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) nicht alle Dienstzeiten anerkannt wurden. Verursacht wird dies durch die Höchstruhesatzregelung des § 55 BeamtVG und die Berücksichtigungsregelung des § 12a BeamtVG in Verbindung mit § 30 BBesG.

Der § 55 BeamtVG regelt die Ansprüche beim Zusammentreffen einer Rente mit Versorgungsbezügen. Die Altersversorgung ab dem 65. Lebensjahr setzt sich für die aus der DDR übernommenen Beamtinnen und Beamten damit grundsätzlich aus einer Rentenzahlung für DDR-Zeiten und einer Pensionszahlung für Zeiten nach der Wiedervereinigung zusammen. Beide Beträge dürfen zusammengenommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten Er sieht also vor, dass die Ruhegehaltsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt werden. § 2 Nr. 9 Beamtenversorgungsübergangsverordnung (BeamtVÜV) und § 14 Abs. 5 BeamtVG sollten dabei sicherstellen, dass nach allen Kürzungen zumindest das erdiente Ruhegehalt zahlbar bleibt.

Dies bedeutet, dass ein etwaiger bestehender Rentenanspruch voll ausgezahlt wird, die Beamtenversorgung jedoch nur in der Höhe der Differenz zwischen der oben genannten Höchstgrenze und der Rentenzahlung, bzw. dann das erdiente Ruhegehalt ausgezahlt wird. Für etliche Beamtinnen und Beamte der neuen Bundesländer kann diese Regelung allerdings zur Folge haben, dass neben der Rente (für ihre Arbeitsjahre vor dem 3.Oktober 1990) keine Beamtenversorgungsbezüge (für die Dienstjahre nach 1990) mehr gezahlt werden. Nur wenn die „BfA – Rente“ unter dem Betrag der Mindestversorgung liegt, wird bis zur Höhe der Mindestversorgung ein kleines Ruhegehalt gezahlt. Der Anspruch auf Beamtenversorgung nach Anwendung der Höchstgrenzenberechnung nach § 55 BeamtVG fällt schlicht und ergreifend zu gering bzw. geringer als die gesetzlich vorgegebene Mindestversorgung aus. Verursacht wird dies wiederum durch die Regelung des § 12a BeamtVG in Verbindung mit § 30 BBesG.

Danach werden Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit, das Amt für Nationale Sicherheit oder als Angehöriger der Grenztruppen der DDR oder Zeiten einer Tätigkeit, die auf Grund einer besonderen Nähe zum System der ehemaligen DDR übertragen wurden, schon gar nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten und auch nicht bei der Höchstgrenzenregelung nach § 55 berücksichtigt. Eine zusätzliche Verkürzung der Zeiten erfolgt noch dadurch, dass auch die Zeiten vor Ausübung einer solchen Tätigkeit nicht berücksichtigt werden dürfen.

Zudem enthält § 30 Abs.2 BBesG eine Vermutungsregelung. Die persönliche Nähe zum System wird widerlegbar vermutet, wenn

• der Soldat oder der Beamte vor Übertragung der Tätigkeit eine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der SED, dem FDGB, der FDJ oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Partei oder Organisation innehatte

• oder er als mittlere oder obere Führungskraft in zentralen Staatsorganen, als Führungskraft beim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in einer vergleichbaren Position tätig war

• oder aber als hauptamtlich Lehrender an den Bildungseinrichtungen des staatstragenden Parteien oder einer Massen- oder gesellschaftlichen Organisation war oder er Absolvent der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Einrichtung war.

Der Betroffenenkreis ist gerade wegen der vermuteten Nähe zum System und der Einbeziehung der Angehörigen der Grenztruppen nicht gerade klein. Besonders dürften Polizisten, die ehemals Angehörige des Grenzschutzes der DDR waren, und nun im Ruhestand spätestens mit 65 Jahren eine Rente erhalten, betroffen sein. Aber auch Beamtinnen und Beamte, die leitende Funktionen in zentralen Staatsorganen innehatten, ohne eine besondere Nähe zum System gehabt zu haben, können betroffen sein. Ebenso wie Beamtinnen und Beamte, die lediglich Absolventen der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Einrichtung waren.

Kein Arbeitsleben nach der Wiedervereinigung?

Nicht zuletzt das bezüglich des Rentenanspruchs eines Hauptabteilungsleiters des Ministeriums für Bauwesen der DDR ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass von einer eher generalisierenden Definition des Personenkreises auch Beamtinnen und Beamte betroffen sein können, die keine besondere Nähe zum System haben. Die ursprüngliche Regelung des § 6 AAÜG, die festlegt, für welche Zeiten und welche Tätigkeiten der Rentenanspruch zu kürzen ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht für zu weitläufig gehalten. Der § 6 AAÜG wurde danach wesentlich konkreter gefasst und der Kreis der Betroffenen dadurch erheblich verkleinert. Dieses Urteil hat auch für die Beamtinnen und Beamte aus den neuen Bundesländern, die heute aus dem Beamtenverhältnis in den Ruhestand wechseln und eine Rente erhalten, eine positive Wirkung: Zumindest der Rentenanspruch erhöht sich für viele Betroffene im Vergleich zu den bisher bestehenden Regelungen. Da die Regelung des § 30 BBesG jedoch weiterhin die weitläufigere Vermutungsregelung hat und auch die Angehörigen der Grenztruppen mit einbezieht, wird der Versorgungsanspruch nur in seltenen Fällen die Höhe des Rentenanspruches übersteigen. Lediglich die erhöhte Rente kommt daher zur Auszahlung. Der Versorgungsanspruch erhöht sich hierdurch nicht. Im Gegenteil, er kommt zum Teil nach der Anwendung des § 55 BeamtVG völlig zum Ruhen. Das bedeutet, dass ein Teil des Arbeitslebens der betroffenen Beamtinnen und Beamten, konkret die Zeiten nach der Wiedervereinigung, für die Höhe der Altersbezüge überhaupt keine oder nur eine geringe Rolle spielt. Faktisch führt dies dazu, dass die Beamtinnen und Beamten so behandelt werden, als hätten sie rentenrechtlich nach der Wiedervereinigung nicht existiert, schließlich haben sie gleichzeitig für die Zeiten nach dem 3.10.1990 auch keine Rentenansprüche erworben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte auch bereits darüber zu entscheiden, ob § 30 BBesG verfassungsmäßig ist (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Aktenzeichen: 1 BvL 2/03). Es musste sich hierbei insbesondere mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht solche Beamtinnen und Beamten diskriminiert werden, die erst besonders spät eine der oben genannten Tätigkeiten ausgeübt haben, da bei diesen sämtliche davor liegenden Zeiten ebenfalls nicht berücksichtigt werden, während bei Beamtinnen und Beamten, die recht früh eine der oben genannten Tätigkeiten ausübten, die Zeiten nach der Tätigkeit angerechnet bekommen. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den § 30 BBesG für verfassungsgemäß erklärt, nicht zuletzt deswegen, weil der Gesetzgeber „insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts einen verhältnismäßig weiten Spielraum“ hat.

Gerade die Rechtsprechung zur Regelung des § 6 AAÜG wirft jedoch die Frage auf, ob nicht auch die Regelung des § 30 BBesG in Verbindung mit § 12a BeamtVG neu überdacht werden muss. Zeigt doch das Beispiel des Hauptabteilungsleiters des Ministeriums für Bauwesen der DDR, dass auch Beamtinnen und Beamte betroffen sein können, die keine besondere Nähe zum System hatten. Insbesondere auch bei den Polizistinnen und Polizisten, die früher den Grenztruppen der DDR angehört haben, ist auch zu bedenken, dass Beamtinnen und Beamte bei der Übernahme in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland bereits einer weit reichenden Überprüfung ihrer DDR-Vergangenheit unterlagen.

Zahlreiche betroffene Beamtinnen und Beamte haben derzeit bereits Widerspruch gegen ihre Versorgungsbescheide eingelegt. Auch gerichtliche Verfahren sind bereits anhängig.

Sybille Staliwe und Sonja Austermühle (Sonja ist politische Referentin für Versorgung, Beihilfe und Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst beim DGB-Bundesvorstand)

LANDESFRAUENGRUPPE - Frauentag 2006

In altbewährter Tradition hatte der Vorstand der Landesfrauengruppe anlässlich des Internationalen Frauentages, auch in diesem Jahr wieder Frauen, die sich in der GdP besonders engagieren, zu einer Feier eingeladen.

Diese fand am 3. März in der Gaststätte „Zur Birke“ in Magdeburg-Birkenweiler statt. Eingeladen waren insgesamt 25 Frauen aus allen Bezirksgruppen unseres Landes. Nach einer kurzen Dankesrede der Vorsitzenden der Landesfrauengruppe, Viola Wölfer, ging es zum gemütlichen Teil über. Für unser leibliches Wohl sorgte die Wirtin mit einem leckeren Buffet. Zur kulturellen Umrahmung hatten wir tatkräftige Unterstützung durch den Alleinunterhalter „Kuni“. Er verzauberte uns mit Luftballonkunststücken und kleinen Zaubereien. Mit seiner flotten Tanzmusik trug er maßgeblich zu einer heiteren Stimmung bei.

Es war ein gelungener Abend und so möchte ich im Namen aller Teilnehmerinnen dem Vorstand der Landesfrauengruppe für die Einladung danken.

Carla Thielecke, BG LKA

GESUNDHEITSPRÄVENTION Gesund leben mit Schichtdienst... - Fortsetzung aus „Deutsche Polizei“, 4/2006

Familie, Freundschaft, Freizeit

Damit Sie Ihr Leben erfolgreich an die wechselnden Dienstschichten anpassen können, brauchen Sie besondere Rücksicht, Unterstützung und Verständnis von Ihrer Familie und Ihrem Freundeskreis. Sie als Schichtdienstleistender brauchen des Weiteren eine gehörige Portion Organisationstalent, wenn Sie am „sozialen Leben“ teilhaben wollen.

Das Zusammenleben mit einem Schichtdienst-Leistenden verlangt von Ihren Lieben ein großes Maß an Flexibilität und sicherlich öfters auch einmal Verzicht. So verzichten Kinder evtl. auf das Toben in der Wohnung oder das Hören von lauter Musik. Ein Klima, in dem sich alle wohl fühlen, in dem miteinander geredet wird, in dem alle gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten für eventuell anstehende Probleme nachdenken und wo das Bemühen um Rücksichtnahme auch anerkannt wird, ist Voraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben trotz Schichtdienst.

• Versuchen Sie, wenigstens eine Mahlzeit am Tag mit Ihrer Familie, mit Ihrer Partnerin/ Ihrem Partner gemeinsam einzunehmen.

• Reden Sie regelmäßig miteinander über das, was Sie bewegt! Vom Gespräch mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin und Ihren Kindern hängt ab, wie alle mit Ihrem Schichtdienst zu Recht kommen.

• Die Art und Weise, wie Sie die Zeit mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin und Ihren Kindern verbringen, kann auch für die Zeit entschädigen, die Sie nicht zusammen sein können. Die Qualität zählt.

• Unternehmen Sie gemeinsam etwas. Viele Möglichkeiten bieten sich Ihnen besonders tagsüber. Es haben für Sie geöffnet u. a.: Museen, Ausstellungen, Wälder, Parks, Zoos, Schwimmbäder, Spielplätze, Cafés und Kinos.

• Bewegen Sie sich möglichst an der frischen Luft! Es muss kein Leistungssport sein. Wählen Sie aus, was immer Ihnen Freude macht. Tanzen, Toben, Fußball spielen, Fahrradtouren lassen sich prima gemeinsam erleben. Bewegung hilft Stress abzubauen und sich richtig wohl zu fühlen.

• Bauen Sie mehr Bewegung in Ihr Leben ein. Vielleicht können Sie statt dem Auto auch das Fahrrad nutzen? Lassen Sie den Fahrstuhl stehen und nehmen Sie die Treppe. Das dankt Ihnen übrigens auch Ihr Rücken.

Möglicherweise haben Ihnen diese Hinweise aufzeigen können, wo vermeidbare Belastungen liegen, an denen Sie etwas verändern möchten, um letztendlich Ihr Leben mit Schichtdienst zu verbessern. Eine ausgezeichnete Hilfestellung und viel mehr Information bietet Ihnen dazu die Broschüre „Besser leben mit Schichtarbeit“ der BKK, an deren Inhalt sich dieser Beitrag maßgeblich orientierte. Der praktische Leitfaden steht im Internet unter www.bkk.de zum Download bereit oder kann beim BKK Bundesverband in Essen unter der E-Mail-Adresse praevention@bkk-bv.de bestellt werden.

Uta Pitloun

GDP-SEMINAR - Richtige Kommunikation ist gar nicht schwer!

Wie funktioniert Kommunikation?, Was sind Kommunikationsstörungen und warum treten sie auf? Hat Kommunikation etwas mit Konfliktbewältigung zu tun?

Viele Polizeibedienstete reden heute über Kommunikation, denn es ist ein Modewort, aber wissen wirklich alle wovon sie da reden?

Manche glauben, Kommunikation wäre nur ein anderer Begriff für miteinander sprechen oder telefonieren, denn bei einem Polizeieinsatz gibt es auch immer einen „Kommunikationsplan“. Dass dies alles zu kurz gedacht ist, bewies Dr. Regina Gleichmann, Diplompädagogin und freiberufliche Dozentin für Persönlichkeitsbildung beim GdP-Seminar „Konfliktbewältigung und Kommunikation im Polizeidienst“ vom 27. bis zum 29. März 2006 in Halle-Peißen. Die o.g. Fragen hatten sich die Seminarteilnehmer zum Teil schon selbst gestellt und sie erhielten auf jede Frage eine Antwort. Das alles nicht in hochwissenschaftlichen Abhandlungen und strengem Frontalunterricht, sondern im selbständigen Üben. Denn ein Grundsatz von Frau Dr. Gleichmann lautet: „Kommunikation lässt sich nicht durch Studieren erlernen, sondern nur durch Übung und Rollenspiel“. Deshalb begann das Seminar auch gleich mit einem „Spaziergang“ im Seminarraum, wo jeder für sich seinen Standpunkt zu einer bestimmten Frage finden musste.

Auch sonst waren die Teilnehmer, deren Arbeitsgebiete von dem einer Angestellten bis dem eines Dezernatsleiters reichten, während der drei Tage immer wieder gefordert. Reale Konflikte aus dem täglichen Dienst wurden aufgegriffen, nachgespielt und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. So zeigte sich, dass die wissenschaftlich klingenden Techniken wie „aktives Zuhören“, „ICH-Botschaften“ oder „Transaktionsanalyse“ einfach erlernt und angewendet werden können.

Trotz einiger Meinungsverschiedenheiten beim Thema „Mobbing“ konnten zum Abschluss alle Seminarteilnehmer, ein positives Fazit ziehen. Nun geht es darum, die neuen Erkenntnisse im rauen Polizeialltag umzusetzen.

Übrigens ist dieses Seminar, wie viele andere auch ein Seminar für alle GdP-Mitglieder und nicht nur für Personalratsmitglieder oder Gewerkschaftsfunktionäre. GdP-Seminare sind vielfach als berufliche Fortbildung anerkannt und können auch für die dienstliche Karriere von Vorteil sein. Interessenten sollten sich bei ihren Bezirksgruppen oder im GdP-Landesbüro erkundigen. Der Seminarplan 2006 ist auf Seite 3 in „Deutsche Polizei“, 1/2006, Landesteil Sachsen-Anhalt zu finden.

Lothar Jeschke

Neues Trainingszentrum eröffnet - Fortsetzung aus „Deutsche Polizei“, 4/2006

Vor diesem Hintergrund sind die Studierenden in der Lage:

-situationsangemessen zu kommunizieren,

-mit Belastungen umzugehen,

-Konflikte positiv zu lösen,

-im Team zu arbeiten.

Im Mittelpunkt der Trainings der personalen und sozialen Kompetenzen stehen folgende Inhalte:

-Kommunikative Basisfertigkeiten

-Rhetorik und Argumentationstechniken

-Fragetechniken

-Sprachgestaltung

-Stress- und Konfliktmanagement

-Formen und Funktionen der Stressbewältigung

-Konfliktarten und Konfliktdynamik

-Soziale Prozesse in Gruppen/Gruppendynamik

-Kompetenzen zum Führen von Gruppen

Alle Studierenden nehmen an insgesamt vier Trainings teil, die im Teamteaching in den Lehrformen Lehrvortrag, Lehrgespräch, moderierte Gruppendiskussion, Übungen, Rollenspiele, Arbeit in Klein- und Großgruppen und medial unterstützt durch Videoaufzeichnungen durchgeführt werden.

In den Seminaren der Bereiche TPSK und VHT wird fächerübergreifend Theorie und Praxis verknüpfend trainiert.

Die Trainings sprechen bei den Teilnehmern unterschiedliche Bereiche wie Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten, Emotionen und Erfahrungen an.

Durch die räumliche Zusammenlegung der beiden Bereiche des Verhaltenstrainings wird ein intensiver Erfahrungsaustausch zwischen Teilnehmern mit viel Praxiserfahrung und den Studenten ermöglicht. Es bleibt zu erwarten, dass beide Seiten von dieser Möglichkeit partizipieren.

PHKin Christina Briese, PHK Wolfgang Friedrich, Führungskräftetrainer

This link is for the Robots and should not be seen.